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VW muss Schadenersatz zahlen

25. Mai 2020

Im Dieselskandal hat Volkswagen vor dem Bundesgerichtshof eine herbe Niederlage kassiert. Das oberste deutsche Zivilgericht sprach dem Käufer eines manipulierten Autos Schadenersatz zu. Ein wegweisendes Urteil?

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Volkswagen - Auspuff
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Zum ersten Mal hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Dieselskandal über die Schadenersatzklage eines VW-Kunden entschieden. Das Gericht sprach einem Kläger aus Rheinland-Pfalz Schadenersatz für seinen Wagen zu. Auf den Kaufpreis muss er sich jedoch die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Im aktuellen Fall musste der BGH über ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz entscheiden, das dem klagenden Käufer für die Rückgabe eines gebrauchten VW Sharan wegen "vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" Schadenersatz in fünfstelliger Höhe zugesprochen hatte. Das Gericht in Koblenz rechnete allerdings vom ursprünglichen Kaufpreis die Nutzung des Wagens ab.

Richtschnur für weitere Urteile 

Bei der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen zeichnete sich bereits ab, dass die Bundesrichter die Zahlung eines Schadenersatzes und auch den Abzug einer Nutzungsentschädigung bestätigen werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte wegweisend sein, weil sich die Gerichte daran künftig orientieren werden. Tausende Diesel-Fahrer, deren Klagen noch anhängig sind, können nun ebenfalls mit Schadenersatz von VW rechnen.

Volkswagen hat nach dem Urteil angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als "pragmatische und einfache Lösung" anbieten, erklärte der Konzern am Montag. "Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab."

Der Autobauer wolle weitere Verfahren "im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden" und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, hieß es weiter.

Deutschland BGH verkündet Urteil im VW-Abgasskandal
Kläger Herbert Gilbert vor der UrteilsverkündungBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Nach Angaben von VW sind noch 60.000 Fälle in Deutschland vor Gericht anhängig. Auf den Vergleich, den die Verbraucherzentralen im Namen von mehreren Hunderttausend Diesel-Besitzern mit VW ausgehandelt haben, hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs keine Auswirkungen mehr.

Teilerfolg für Kläger

Für den Kläger im konkreten Fall, einen Mann aus Rheinland-Pfalz, ist das Urteil ein Teilerfolg. Er wollte den kompletten Preis von knapp 31.500 Euro zurück. Unter der Haube seines gebrauchten VW Sharan steckt ein Diesel-Motor vom Typ EA 189 - mit einer Software, die dafür sorgte, dass das Fahrzeug die Abgas-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhielt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte dem Mann gut 25.600 Euro plus Zinsen gegen Rückgabe seines Autos zugesprochen. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. VW ist der Ansicht, dass dem Kläger und allen anderen Diesel-Käufern gar kein Schaden entstanden sei. Das Auto sei schließlich jederzeit uneingeschränkt nutzbar gewesen.

Mit dem Urteil aus Karlsruhe sind aber längst nicht alle Streitfälle entschieden. Andere Fallkonstellationen wird sich der BGH in weiteren Verfahren genauer ansehen - zum Beispiel, ob VW-Kunden auch dann Schadenersatz zusteht, wenn sie ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Die drei nächsten Verhandlungen zu VW-Klagen haben die Karlsruher Richter für Mitte und Ende Juli angesetzt.

kle/gri (afp, rtr, dpa)