Bund auf Rückholung von IS-Waisen verklagt
15. Mai 2019Eines der Mädchen ist knapp zwei Jahre alt, das andere vier. Sie befinden sich derzeit im syrischen Flüchtlingslager Al-Hol, in dem laut Rotem Kreuz "entsetzliche" Zustände herrschen.
Unter Hinweis auf "unmittelbar lebensbedrohende" Umstände in dem Camp will nun der Hannoveraner Rechtsanwalt Dirk Schoenian per Eilverfahren erreichen, das die beiden Waisenkinder zu ihren Großeltern nach Deutschland gebracht werden. Das Berliner Verwaltungsgericht soll das Auswärtige Amt hierzu verpflichten. Normalerweise dauere es bis zu einer Entscheidung zwei, drei Monate, sagte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage. "Es kann aber auch schneller gehen."
Kinder in großer Gefahr
Die medizinische Versorgung der Kinder sei "nicht im Ansatz sichergestellt, es besteht die Gefahr des Ausbruchs von Seuchen, und es besteht natürlich auch die Gefahr sexueller Übergriffe, insbesondere in Bezug auf schutzlose Kinder", sagte Schoenian dem Deutschlandfunk (Dlf).
Nach Informationen der Rundfunksender NDR und WDR und der "Süddeutschen Zeitung" soll die Mutter der beiden Mädchen bei Kämpfen um Baghus, einer früheren Hochburg der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) an der syrisch-irakischen Grenze, ums Leben gekommen sein. Die in Baden-Württemberg lebenden Großeltern haben demnach die Vormundschaft für die Kinder.
Aktuell vertrete er vier Großeltern-Paare - insgesamt gehe es um zehn Kinder, teilte der Anwalt aus Hannover weiter mit. Dazu zähle auch ein Fall aus Wolfsburg und einer aus der Nähe von Magdeburg.
Zurückhaltung in Berlin
Deutschland hat bislang keine abschließende Entscheidung darüber getroffen, was mit ehemaligen IS-Kämpfern und ihren Familien geschehen soll. Zumeist wird ihre Rückkehr in die Bundesrepublik aus Sicherheitsgründen abgelehnt.
Auch könne man in Syrien keine konsularische Hilfe leisten, weil die deutsche Botschaft in Damaskus geschlossen sei, argumentiert das Auswärtige Amt. Schoenian meinte hierzu: "Es scheint mir mehr so zu sein, dass die Bundesregierung nicht will und nicht etwa nicht kann."
wa/ww (ndr, tagesschau.de, dpa)