1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Bundestag setzt BND-Ausschuss ein

7. April 2006

Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss zu den umstrittenen Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) eingesetzt. Für den Ausschuss stimmte eine breite Mehrheit der Abgeordneten.

https://p.dw.com/p/8EWj
Auch die Frage der Gefangenen-Transporte der CIA in Europa soll geklärt werdenBild: AP
Fischer Schröder Steinmeier
Wahrscheinliche Zeugen: Fischer, Schröder und SteinmeierBild: AP

Der BND-Untersuchungsausschuss zur Klärung deutscher Geheimdienstaktivitäten während des Irak-Krieges kann seine Arbeit aufnehmen. Mit großer Mehrheit beschloss der Bundestag am Freitag (7.4.2006) die Einsetzung dieses Gremiums; es gab einige Gegenstimmen und Enthaltungen. Die Opposition aus FDP, der Linkspartei und den Grünen hatte sich Anfang März nach langwierigen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Antrag zur Einsetzung des Ausschusses verständigt und damit das erforderliche Quorum von 25 Prozent aufgebracht, so dass die Koalition seine Einsetzung nicht verhindern konnte.

Arbeitsbeginn nach der Osterpause

Der Ausschuss soll klären, ob der BND gegen die politischen Vorgaben der damaligen rot-grünen Regierung die Kriegsführung der USA im Irak unterstützt hat. Regierung und Koalition haben diesen Vorwurf zurückgewiesen und den Ausschuss als überflüssig bezeichnet. Die Regierung hatte dem Bundestag schon einen langen Bericht über die Vorwürfe vorgelegt. Das Gremium wollte sich noch am Freitag formal konstituieren, damit in der vierwöchigen Sitzungspause bis Anfang Mai die Vorbereitungen für seine Arbeit beginnen können. Grundlage der Untersuchung ist ein rund 30 Punkte umfassender Fragen-Katalog.

Nach der Osterpause soll die Sichtung von Dokumenten und dann die Befragung von Zeugen beginnen. Das ursprüngliche Ziel der Opposition, die Arbeit bis zur Sommerpause abzuschließen, gilt inzwischen als unrealistisch. Weitere Themen des Ausschusses neben den BND-Aktivitäten sollen auch die Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri durch die CIA, die Befragung von Gefangenen in Staaten sein, die der Folter verdächtigte werden, sowie angebliche Gefangenentransporte der CIA in Europa.

"Führungsfehler Merkels"

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte das Parlamentarische Kontrollgremium in mehreren geheimen Sitzungen über die BND- Aktivitäten während des Irak-Krieges informiert. Der deutsche Geheimdienst für Auslandsaufklärung bestreitet, den USA im Frühjahr 2003 kriegsrelevante Informationen oder Daten geliefert zu haben. Zu diesem Zeitpunkt waren mit Wissen von Schröder und seiner Regierung zwei BND-Agenten in Bagdad.

Der scheidende FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt machte unterdessen "Führungsfehler" von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für den BND-Ausschuss verantwortlich. Merkel hätte den Untersuchungsausschuss verhindern können, sagte er der "Financial Times Deutschland" (Freitag). "Wir hätten keinen Grund für den Ausschuss gehabt, wenn nicht diese Blockade aus dem Kanzleramt gekommen wäre."

Schröder und Fischer als Zeugen

Den Vorsitz des Untersuchungsausschusses wird der CDU- Parlamentarier Siegfried Kauder übernehmen, der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann wird sein Stellvertreter. Insgesamt gehören dem Gremium elf Abgeordnete an, je vier von Union und SPD sowie je einer aus der FDP, der Linkspartei und von den Grünen. Erwartet wird, dass die Ausschussmitglieder im Laufe der Zeugenvernehmung unter anderem Alt-Kanzler Gerhard Schröder (SPD), den früheren Außenminister Joschka Fischer (Grüne) sowie seinen Nachfolger, den in der rot-grünen Regierungszeit für die Koordinierung der Geheimdienste zuständigen Kanzleramtschef Frank- Walter Steinmeier (SPD), hören werden.

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss hat weit reichende Befugnisse. Er erhebt zumeist in öffentlicher Verhandlung die nötigen Beweise. Ist Geheimhaltung erforderlich, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Es wird erwartet, dass dies beim BND-Ausschuss mehrfach der Fall sein wird. Das Arbeitsverfahren im Ausschuss ähnelt dem von Gerichten, die Vorschriften der Strafprozessordnung finden sinngemäß Anwendung. (stu)