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Bundestag stärkt Presse-Urheberrechte

Kay-Alexander Scholz1. März 2013

Deutschland hat sich entschieden, wie es den Streit zwischen Verlagen und Internetkonzernen um Presseartikel lösen will. Ein Leistungsschutzrecht soll den groben Rahmen vorgeben. Die Opposition stimmte gegen das Gesetz.

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Unter einer Lupe ist auf einem Computerbildschirm in Schwerin das Logo der Internetsuchmaschinen-Firma Google zu sehen
Bild: picture-alliance/dpa

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und FDP eine Änderung des Urheberrechts beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist, dass Verlage ein sogenanntes Leistungsschutzrecht eingeräumt bekommen. Denn durch die Praxis von Suchmaschinen und News-Aggregatoren "sind die Verlage als Werkvermittler nicht mehr Herr über den Vertriebsweg ihrer Produkte", erklärte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae in der lautstarken, einstündigen Debatte im Plenum des Bundestags. Analog zu Regelungen bei Datenbanken oder den Rechten von Filmproduzenten werde nun ein neues Leistungsschutzrecht gelten.

"Die Lücke im Urheberrecht mussten wir schließen", sagte Günter Krings (CDU). Sein CDU-Kollege, Ansgar Heveling, sprach von einer "ordnungspolitischen Entscheidung", die nicht vor der "strukturellen Macht globaler Player im Internet kapituliert". Die entsprechende Regelung im Nachbarland Frankreich zeige, was der "worst case" gewesen wäre.

Der Abgeordnete der FDP, Stephan Thomae (Foto: dpa)
Verteidigt das Leistungsschutzrecht: Stephan ThomaeBild: picture-alliance/dpa

Der französische Staatspräsident Francois Hollande hatte mit dem Geschäftsführer des Google-Konzerns einen umstrittenen Deal geschlossen. Frankreich verpflichtet sich demnach, auf eine ähnliche gesetzliche Regelung wie in Deutschland zu verzichten und bekommt dafür 60 Millionen Euro von Google. Das Geld fließt in einen Fond, der innovative journalistische Projekte finanzieren soll.

"Wenn ein Staatspräsident mit einem Unternehmer so etwas aushandelt, dann erinnert das eher an einen orientalischen Basar", kritisierte Thomas Silberhorn von der CSU. Und Krings sprach davon, dass auch ein "Weltkonzern nicht über dem Gesetz in Deutschland" stehen dürfe.

Erlaubt sind "kleinste Textausschnitte"

Dem neuen Gesetz ging eine dreijährige Diskussion voraus. Anfangs hatten sich große Presseverlage in Deutschland mit der Bitte an die Politik gewandt, eine Regelung zu finden, damit Suchmaschinen und News-Aggregatoren nicht weiterhin mit den kostenlos ins Netz gestellten Artikeln der Verlage Geld verdienen. Zunächst war deshalb von einer Lesegebühr die Rede, dann von einer Lizenzpflicht.

Am Ende der parlamentarischen Beratungen wurde das Gesetz so ausgestaltet, dass dem Geschäftsmodell von Google-News als bekanntestem Beispiel in Deutschland lediglich Grenzen gesetzt werden. Neben dem Verlinken eines Artikels ist es auch gestattet, mit "einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten" zu erklären, was sich hinter dem Link verbirgt.

Grundsätzliche Kritik

Diese Regelung aber ist Hauptkritikpunkt der Opposition am Gesetz. Wie lang dürfen denn diese sogenannten "Snippets" nun sein, fragten mehrere Abgeordnete? Die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, das Gesetz werde dem "Gebot der Normenklarheit" nicht gerecht.

"Sie begnügen sich mit einem Schlagwort und lassen den Rest die Gerichte klären, doch Probleme kann man nicht an die Rechtsprechung outsourcen", kritisierte Konstantin von Notz (Grüne). Die Regierungskoalition habe keinen "blassen Schimmer, was sie mit dem Gesetz anstellen". Von Notz fügte hinzu: "Das Gesetz wolle keiner und es nutzt keinem außer der Kanzlerin, die den Verlagen das Gesetz versprochen hat." Grünen-Kollegin Tabea Rößner sprach in der aufgebrachten Debatte vom "größten Schwachsinn aller Zeiten".

"Lex Google" verabschiedet

Manuel Höferlin (FDP) widersprach dieser Aussage. Es ginge mit dem Gesetz vielmehr darum, Leistung zu schützen und dem Bedürfnis der Internetnutzer nach qualifizierten Suchergebnissen gerecht zu werden. Sollten Internetunternehmer mehr als kurze Snippets von den Verlagen für ihr Geschäftsmodell nutzen wollen, dann müssten sie die Eigentümer vorher fragen - mehr nicht. Weitere Punkte wie die Frage einer Verwertungsgesellschaft seien Sache der Marktteilnehmer. Das Gesetz sei eine schlanke Lösung ohne Umverteilung und ohne Bürokratie.

"Stärkung der Starken"

Petra Sitte von der Linkspartei sieht nun gerade durch diese Regelung eine "Stärkung des Rechts der Starken im Internet". Denn eine Einigung werden sich nur die Verlage "mit einer großen Kriegskasse überhaupt leisten können", kritisierte Sitte. "Startups oder kleinere Verlage werden das nicht tun können und dadurch geschwächt". Die Politik habe sich von den mächtigen Medienkonzernen in Deutschland erpressen lassen, sagte die Politikerin der Linkspartei.

Manuel Höferlin von der SPD kündigte an, dass Gesetz im Bundesrat stoppen zu wollen. Dort soll es voraussichtlich am 3. Mai auf der Tagesordnung stehen. Allerdings kann auch der Bundesrat das Gesetz nur verzögern, nicht aber generell stoppen.