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Google-Abkommen

Todeskino, Marie5. Februar 2013

Frankreich und Google haben sich im Streit um Nutzungsrechte im Netz geeinigt. Nun machen der Weltkonzern und die französischen Zeitungsverleger gemeinsam Geschäfte. Hat der Internet-Frieden nun Vorbildfunktion?

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Abkommen: Google-Chef Eric Schmidt und Frankreichs Präsident Francois Hollande unterzeichnen ein Abkommen in Paris. @ Pool/ Stephane Lemouton/Maxppp, France, Paris, 2013/02/02
Abkommen: Google-Chef Eric Schmidt und Frankreichs Präsident Francois HollandeBild: picture-alliance/dpa

Im französischen Elysée-Palast kam es am vergangenen Freitag zu einer denkwürdigen Zusammenkunft: Staatspräsident Francois Hollande und Google-Boss Eric Schmidt unterzeichneten ein Abkommen. Der Deal: Google will die Verleger mit 60 Millionen Euro für digitale Projekte unterstützen, dafür verzichtet die französische Regierung auf ein Leistungsschutzrecht. Eric Schmidt sprach von einem "historischen Abkommen". Es klingt, als hätten zwei Staaten einen Friedensvertrag unterzeichnet.

Ist diese Formulierung zu hoch gegriffen? "Nein. Einen solchen Vorgang hat es noch nicht gegeben. Historisch ist die Einigung auch, weil eine Regierung involviert ist", sagt der Urheberrechtsanwalt und Medienrechtsexperte Christian Solmecke. Außerdem zeige das Abkommen: "Google hat eine große Macht, ist aber grundsätzlich auch verhandlungsbereit. Dieser Umstand ist neu." Das Abkommen zwischen Frankreich und Google könnte seiner Meinung nach weltweit Vorbildcharakter bekommen, denn nicht nur in Frankreich gibt es Streit zwischen Google und Zeitungsverlegern.

Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht Bildrechte: Christian Solmecke
Christian Solmecke, Anwalt für MedienrechtBild: privat

Google soll zahlen

Im Kern geht es bei den Auseinandersetzungen um die Nutzung von Inhalten im Netz. Google präsentiert Verlagsinhalte, beteiligt die Medienunternehmen aber nicht am Umsatz. Gemeint sind beispielsweise Überschriften und Textfragmente, die über die werbefinanzierte Google-Suche verlinkt werden. Die kriselnde Zeitungsbranche möchte ein Stück vom Millionen-Umsatz. Dagegen argumentiert der Internetkonzern: Über die Suche würden Millionen Leser auf die Netz-Angebote der Verlage gelenkt, die Verleger profitierten also von Google.

In Frankreich wurde wochenlang hart verhandelt. Am Ende steht ein gutes Geschäft für beide Seiten. Neben der Zahlung der Millionensumme vereinbarten Google und die Verleger eine umfassende Kooperation bei der Online-Werbung, um die Einnahmen der Verlage mit Hilfe von Google-Diensten zu steigern. Google profitiert natürlich auch: Der Konzern darf im Gegenzug die Überschriften und Bilder aus den Nachrichtenangeboten der Verlage lizenzfrei nutzen.

Vorbild für Deutschland?

Ganz ohne Druck hat sich Google allerdings nicht zu der Einigung mit Frankreich bewegen lassen. Die Regierung hatte immer wieder mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts gedroht. Damit wäre gesetzlich vorgeschrieben worden, dass Google Lizenzen für die Textfragmente kaufen muss. Die Diskussion um ein geplantes Leistungsschutzrecht gibt es auch in Deutschland. Der Bundestag berät darüber noch.

Screenshot Google Suche Leistungsschutzrecht Ergebnisse http://www.google.de/webhp?hl=de
Google stemmt sich auch in Deutschland gegen ein Leistungsschutzrecht.

Für die deutschen Verleger kommt eine Einigung wie in Frankreich jedoch nicht in Frage. Christoph Keese, einer der beiden Sprecher der Arbeitsgruppe Leistungsschutzrecht von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, betont: "Frankreichs Lösung ist eine Wette auf das Google-Monopol". Heißt: Wenn Googles Monopolstellung schwindet, müssten die Verlage mit neuen Anbietern verhandeln. Die Verleger favorisieren daher eine allgemein gültige, gesetzliche Lösung.

Christian Solmecke teilt diese Einschätzung nicht: "Ich halte eine Vereinbarung für besser als ein Gesetz, denn auch ein Gesetz wäre auf Google zugeschnitten. Die Vereinbarung ermöglicht den Verlegern später mit neuen Marktteilnehmern neu zu verhandeln." Der Urheberrechtler geht davon aus, dass es in vielen Ländern künftig ähnliche Kooperationsmodelle wie in Frankreich geben wird: "Wenn der erste Schritt getan ist, gibt es häufig ein Lauffeuer. Als zum Beispiel die erste Musiktauschbörse online ging, folgten andere Lizensierungen."

Was sagen die Urheber?

Eine Gruppe wird in der Debatte um Leistungsschutz und Google häufig nicht gehört: die Urheber selbst. Was halten Journalisten von der Einigung mit Google? "Wir sehen keine grundsätzliche Vorbildfunktion von der Einigung in Frankreich", sagt Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV). Für ihn ist im Streit um Leistungsschutz und Google ein anderer Aspekt entscheidend: "Eine Einigung zwischen Verlegern und Google reicht nicht. Auch die Urheber müssen berücksichtigt werden."

Fest steht: Das Abkommen in Frankreich hat eine weitere Eskalation im Google-Streit verhindert. Ob die Verlage durch die Einigung ihren Umsatz stark steigern können und wie die Urheber genau dabei eingebunden werden, wird die Zukunft zeigen.