Die neuen UNESCO-Welterbestätten
17. Juli 2016Anzeige
Kriterien für die Anerkennung als Welterbe sind "der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellt", so die Unesco.
Staaten mit Welterbestätten verpflichten sich, diese zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Das Welterbekomitee überprüft regelmäßig den Erhaltungszustand und bittet um Verbesserungsmaßnahmen, wenn es "den außergewöhnlichen universellen Wert" gefährdet sieht.