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Bundesverfassungsgericht entscheidet

Kay-Alexander Scholz12. September 2012

Das Verfassungsgericht hat seine wohl bedeutendste Entscheidung seiner Geschichte verkündet. Nicht zum ersten Mal haben die obersten Richter das letzte Wort.

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Symbolbild Klagen Bundesverfassungsgericht ESM (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

"Wenn ich noch einmal das Wort Karlsruhe höre, verlasse ich den Saal", soll vor wenigen Wochen die Chefin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, gedroht haben. Doch dem obersten deutschen Gericht kann keiner aus dem Weg gehen. Das liegt zum einen schlicht an der Tatsache, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts eine in der deutschen Verfassung fest zugeschriebene Bedeutung haben. Zum anderen liegt es aber auch daran, dass die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im größten EU-Land nun mal eine Richtungsentscheidung in der Euro-Rettung ist - ob man das gut findet oder nicht.

Die auch bei Lagarde mitschwingende Kritik, die Verfassungsrichter in Karlsruhe hätten einen zu großen Einfluss auf die Arbeit der Regierenden, ist so alt wie das Gericht selbst. Berühmt ist das Zitat des damaligen Chefs des Bundeskanzleramts, Horst Ehmke, aus dem Jahr 1973. Ihm wird der Satz zugeschrieben: "Von den Arschlöchern in Karlsruhe" lasse man sich nicht die Ostpolitik kaputt machen. Vielsagend an diesem Satz von Ehmke ist aber nicht nur die Vehemenz seiner Worte, sondern auch die schon damals wahrgenommene europäische Tragweite der Gerichtsentscheidung.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Foto: dpa)
Die Richter in ihren berühmten roten RobenBild: picture-alliance/dpa

"Etwas Klösterliches"

Die Einhaltung des Grundgesetzes - mit dieser juristischen Aufgabe wurde 1951 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingerichtet. Es besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern. Die Richter werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre und erstreckt sich damit über drei normale Legislaturperioden. Nicht nur örtlich sind die Richter damit ein ganzes Stück weit vom Regierungsalltag entfernt.

Das Karlsruher Gericht sei "einer der ganz wenigen Orte, an denen man abgeschirmt von äußeren Einflüssen Entscheidungen so intensiv durchdenken kann, wie man es für erforderlich hält". So beschrieb Andreas Voßkuhle, der Präsident des Gerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats, jüngst seinen Arbeitsplatz, dem fast "etwas Klösterliches" anhafte.

Symbolbild Bundesverfassungsgericht Euro-Rettungsschirm ESM (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die letzte Instanz

Die Verfassungsrichter haben potentiell das letzte Wort. Sie können selbst Gesetze aushebeln, die mit Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossen wurden. Aber wie bei jedem anderen Gericht auch können die Richter erst aktiv werden, nachdem sie angerufen wurden. So kann zum Beispiel der Bundestag prüfen lassen, ob ein Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist.

Die Richter treten aber auch als Schlichter auf, wenn sich beispielsweise die Bundesländer und der Bund bei einem Gesetzesvorhaben nicht einig werden. Außerdem können von ihnen Wahlen geprüft werden oder - und das ist ihre stärkste Waffe - Parteien auf Antrag verboten werden, so wie 1952 und 1956 geschehen. Auch der Bürger kann sich - so wie jetzt im Fall des ESM-Vertrags - an das Gericht wenden. 37.000 Unterzeichner hat die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik gefunden.

Spielfeld der politischen Auseinandersetzung

Doch Karlsruhe ist nicht nur ein Gericht, sondern hat - neben Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung und dem Bundespräsidenten - auch den Rang eines Verfassungsorgans in Deutschland. Die Richter sollen selbstständig und unabhängig agieren. Damit ist allerdings nicht gemeint, dass sie eigene Gesetze beschließen, also politisch aktiv werden dürfen.

Nach seinem Einfluss auf das Regierungsgeschehen in Berlin befragt, sagte Andreas Voßkuhle, sein Gericht "sei kein Ersatzbankspieler, der nach seiner Einwechslung der Stammmannschaft zeigen möchte, wie man Tore schießt, sondern Schiedsrichter des politischen Spiels". Eine rote Karte haben von 1951 bis 2011 insgesamt 457 Bundesgesetze und -verordnungen bekommen. Daneben gibt es noch diejenigen Fälle, bei denen Gesetze nur deshalb gelten gelassen wurden, weil die Richter Interpretationen oder Formulierungen vorgeschrieben haben.

Jüngste Entscheidungen des Gerichts betrafen die Höhe von Asylbewerberleistungen, die Ablehnung eines Euro-Sondergremiums im Bundestag, die Absage der Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern oder die Ablehnung der Wahlrechtsreform. Je mehr Urteile die Richter in Karlsruhe fällen, desto größer wird ihr Einfluss auf das Handeln der Politiker und das Leben der Bürger. Entsprechend groß ist die mediale Aufmerksamkeit geworden, die das Karlsruher Gericht mittlerweise genießt. Das Gericht wird so in eine Machtposition gedrängt.

Hohes Ansehen in der BevölkerungDie Bürger in Deutschland schätzen diese Machtposition sehr. Das ergab kürzlich eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Allensbach. Zwei Drittel der Bevölkerung sind demnach davon überzeugt, dass das Gericht großen oder sogar sehr großen Einfluss ausübt. In den 90er-Jahren lag der Anteil noch bei 48 Prozent.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (Foto: dapd)
Gerichtspräsident Andreas VoßkuhleBild: dapd

Und das sei auch gut so, meinen die Befragten. Das Bundesverfassungsgericht stuften 82 Prozent als eine unerlässliche Kontrollinstanz ein. Das läge auch an der Eurokrise, sagt Allensbach-Chefin Renate Köcher. Jeder Zweite macht sich Sorgen, dass der europäische Integrationsprozess sukzessive die Geltung des Grundgesetzes aushöhle. "In diesem Kontext erscheint das Bundesverfassungsgericht den meisten als ein Bollwerk, das nationale Interessen schützt."

Gewachsen sei auch die Ansicht, so Renate Köcher, dass die Urteile die Werteordnung seiner Bürger widerspiegeln. Das Bundesverfassungsgericht sei von der in Deutschland oft beschworenen Vertrauenskrise von Institutionen nicht betroffen - im Gegenteil.