Der lange Kampf gegen die Steueroasen
5. April 2016Es begann bereits im Jahr 1998 mit dem Versuch, Länder aufzulisten, deren Steuergesetzgebung nicht den Regeln eines fairen Wettbewerbs entsprach - die Industriestaaten-Organisation OECD nahm mit der sogenannten "Harmful-Tax-Competition"-Initiative den Kampf gegen Steueroasen auf. Sehr schnell gab es Ärger mit den OECD-Mitgliedern Schweiz, Österreich, Belgien und Luxemburg. Diese Staaten sahen ihr Bankgeheimnis gefährdet, lenkten aber - zumindest ein wenig - ein, nachdem die Anforderungen etwas gelockert wurden.
Als die Europäische Richtlinie zur Zinsbesteuerung 2005 verabschiedet wurde, leisteten die vier allerdings erfolgreich Widerstand: Statt der geplanten umfangreichen Übermittlung von Daten über ausländische Geldanleger an deren Heimatländer setzten sie durch, dass alternativ eine sogenannte Quellensteuer auf Kapitalerträge abgeführt werden konnte - die beabsichtigte Transparenz beim Austausch von Daten zur Steuererhebung blieb auf der Strecke.
Druck durch internationale Finanzkrise
Erst unter dem Eindruck der internationalen Finanzkrise entstand im Jahr 2009 eine neue Dynamik im Ringen um gemeinsame Regeln im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Die öffentlichen Kassen brauchten dringend Nachschub, waren sie doch mit den Kosten der Bankenrettung belastet. Die Drohung mit einer weiteren "schwarzen" OECD-Liste unkooperativer Staaten brachte europäische, als Steueroasen verschriene Länder wie Lichtenstein, Andorra oder Monaco dazu, ihr striktes Bankgeheimnis zumindest zu lockern.
Ende des Bankgeheimnisses
Am 29. Oktober 2014 schafften 51 Staaten das Bankgeheimnis praktisch ab. Sie unterzeichneten ein auf OECD-Standards basierendes Abkommen. 100 weitere Länder unterschrieben das Papier zwar nicht, befürworten aber die darin aufgeführten Maßnahmen.
Zu den Unterzeichnern gehören wichtige Finanzzentren wie die Schweiz, Liechtenstein und Singapur sowie diverse Karibik- und Kanalinseln, die traditionell als Heimat von sogenannten Briefkastenfirmen dienten.
Panama und die USA zieren sich
Panama hat die OECD-Standards übrigens ebenso wenig akzeptiert wie die USA. "Panama war anfangs zur Teilnahme bereit", zitiert "Spiegel Online" den Steuerexperten Markus Meinzer von Tax Justice Network. "Sie haben aber einen Rückzieher gemacht, als die USA nicht mitmachten." Die Amerikaner gingen zwar hart gegen Steuerbetrug vor, der sie selbst um Einnahmen bringe, so "Spiegel Online". Doch auch in US-Bundesstaaten wie Nevada und Delaware hätten zahlreiche Briefkastenfirmen ihren Sitz.
In dem Abkommen verpflichten sich die Unterzeichner, sich gegenseitig über Auslandskonten von Privatpersonen zu informieren. Durch den automatischen Informationsaustausch soll es für Steuerbehörden einfacher werden, Geldströme ins Ausland zu kontrollieren und so Steuerflucht weiter einzudämmen.
Austausch von Daten und Informationen
Banken und andere Finanzinstitute müssen künftig Informationen über Zinsen Dividenden, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen einer Behörde im eigenen Land melden. Dies geschieht, wenn der Begünstigte im Ausland lebt.
Daneben regelt das Abkommen auch die Rechte und Pflichten bei speziellen und spontanen Anfragen von Behörden aus einem anderen Staat. Danach wird nun explizit ausgeschlossen, dass Staaten die Beantwortung solcher Anfragen weiterhin mit der Begründung verweigern können, die entsprechenden Informationen befänden sich beispielsweise im Besitz eines Kreditinstituts.
Die neue Regelung gilt für Konten, die ab Januar 2016 eröffnet werden. Von September 2017 an können Länder die erhobenen Daten dann untereinander austauschen.
Schließung von Steuerschlupflöchern
Mittlerweile wurde auch ein Aktionsplan der führenden Industrienationen zur Schließung von Steuerschlupflöchern für internationale Konzerne scharf geschaltet. Mitte Januar unterzeichnen Vertreter von mehr als 30 Staaten eine erste Detail-Vereinbarung. Danach sollen international aktive Unternehmen über ihre Geschäfte und Erträge in einzelnen Ländern berichten. Diese Informationen sollen dann unter den Steuerbehörden der Staaten automatisch ausgetauscht werden. Ziel ist, dass Konzerne in allen Ländern angemessen besteuert werden. Das Konzept stammt ebenfalls aus der Feder der OECD.
Die OECD sprach mit Blick auf die Unterzeichnung von einem "Meilenstein" bei der Umsetzung der sogenannten BEPS-Initiative, bei der es um den Kampf gegen steuersparende Gewinnverkürzungen und -verlagerungen durch Unternehmen geht. So war es beispielsweise dem Internet-Konzern Google gelungen, erzielte Gewinne komplett unversteuert zu lassen, indem passende Lizenzrechte vergeben wurden an Töchter auf den Bermudas, in Irland und den Niederlanden.
G20 mit im Boot
Beim Gipfel der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) im türkischen Antalya war der Aktionsplan gegen solche Praktiken im vergangenen Jahr beschlossen worden. Konkret geht es um den Aktionspunkt 13 des aus 15 Punkten bestehenden BEPS-Planes. Die geforderten länderbezogenen Berichte sollen jeweils von der Konzernobergesellschaft im Land ihres Hauptsitzes angefertigt werden. Der Report soll dann mit den Steuerbehörden anderer Länder automatisch ausgetauscht - allerdings nicht veröffentlicht - werden. Den Berichterstattungspflichten unterliegen aber nur Firmen mit ausländischen Töchtern und einer Umsatzgröße von über 750 Millionen Euro. Für Deutschland gehen Steuerexperten von weniger als 1000 betroffenen Unternehmen aus.
Geldwäscherichtlinie
Seit Sommer 2015 gilt die vierte EU-Geldwäscherichtlinie, die Terrorfinanzierung und Schwarzgeldgeschäfte erschweren soll. Dabei geht es in erster Linie um präzise und aktuelle Daten über Personen, die Bankkonten führen. Zur Bekämpfung von Geldwäscherisiken prüft das Bundesfinanzministerium auch die Begrenzung von Bargeldzahlungen - ein Thema, das besonders im Hinblick auf den Datenschutz unbescholtener Bürger kontrovers diskutiert wird.