Sedisvakanz - Verwaister Papst-Stuhl
28. Februar 2013Die sog. "Sedisvakanz" ist eine sorgsam geregelte Zeit des Übergangs. Sie beschreibt den Zeitraum, in dem das Amt des Papstes nicht besetzt ist - normalerweise vom Tod des Kirchenoberhaupts bis zur Wahl seines Nachfolgers.
Mit dem Ende des Pontifikats von Papst Benedikt XVI. beginnt die Sedisvakanz am 28. Februar um 20 Uhr. Gut zwei Wochen war Benedikt XVI. nach seiner Rücktrittsankündigung noch im Amt. Zeit für die zuständigen Stellen, sich auf die Anreise der vermutlich 115 wahlberechtigten Kardinäle und tausender Journalisten zu vorzubereiten.
Der lateinische Begriff "Sedisvakanz" heißt wörtlich übersetzt "leerer Stuhl". Nach kirchlichem Verständnis sitzt der Papst auf dem Stuhle Petri. Der Glaubenslehre zufolge ist der Papst der Nachfolger des Apostels Petrus, den Jesus von Nazareth nach dem Matthäus-Evangelium als obersten Kirchenführer eingesetzt hatte.
Mit dem Beginn des Amtsverzichts des Papstes ist der Camerlengo, der Kardinalkämmerer, derzeit Kardinal Tarcisio Bertone (78), für die Verwaltung der "Güter und Rechte“ des Heiligen Stuhls zuständig. Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke spricht von einer "reinen Überbrückungsordnung für die Zeit zwischen zwei Päpsten“, die in der Papstwahlordnung festgelegt sei. Während der Sedisvakanz, so Lüdecke im Gespräch mit der Deutschen Welle, darf in der Leitung der Gesamtkirche nichts verändert werden. Keine noch so kleine Kursänderung, kein Entzug eines Amtes, keine Vergabe eines Amtes. Die päpstliche Höchstgewalt gehe weder auf das Bischofs- noch auf das Kardinalskollegium über, das die Papstwahl ja vorbereiten und durchführen muss. "Darüber hinaus kann es nur ganz gewöhnliche oder besonders dringliche Angelegenheiten erledigen, die normaler nicht Weise dem Papst vorbehalten sind“, erläutert Lüdecke.
Frühestens 15, spätestens aber 20 Tage nach dem Tod oder Rücktritt des Papstes beginnt die Papstwahl, das so genannte "Konklave". Abgehalten wird es in der Sixtinischen Kapelle. Der Zeitraum des Wartens ist im katholischen Kirchenrecht ausdrücklich geregelt. Wenige Tage vor dem Ende seines Pontifikats hat Papst Benedikt XVI. jedoch einige Bestimmungen für die Wahl seines Nachfolgers geändert. In einem sogenannten "Motu proprio" ermächtigte der Papst das Kardinalskollegium, das Konklave früher einzuberufen. Voraussetzung dafür sei, dass das gesamte Kollegium über eine Vorziehung des Konklaves entscheiden könne. Dazu müssen jedoch alle Kardinäle in Rom eingetroffen seien, die vor dem Eintritt der Sedisvakanz das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und somit das aktive Wahlrecht besitzen.
Im kunsthistorisch wohl bekanntesten Saal des Vatikan, der Sixtinischen Kapelle, stehen bis zum Beginn des Konklaves diverse Veränderungen an; auch das Gästehaus, das die Wahlmänner beherbergt, wird noch einmal hergerichtet.
Nimmt man die letzten Sedisvakanzen als Maß, dann sollte die Entscheidung über den 266. Papst in etwa am 17. Tag nach dem Beginn der Sedisvakanz fallen, also am Ende der dritten Märzwoche. Im Durchschnitt 17 Tage dauerten die acht Sedisvadanzen, die es im 20. Jahrhundert in der katholischen Kirche gab. Vorher hatten sie manchmal wesentlich länger, mitunter mehrere Monate oder sogar Jahre gedauert.