Deutsche Rüstungsexporte gehen leicht zurück
3. Januar 2023Der Wert der Ausfuhren von rund 8,36 Milliarden Euro im vergangenen Jahr ist der zweithöchste Betrag in der Geschichte der Bundesrepublik. Wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte, entfielen von den Genehmigungen im Vorjahr 3,96 Milliarden Euro auf Kriegswaffen und 4,4 Milliarden Euro auf andere Rüstungsgüter.
Die Ukraine war das wichtigste Zielland für deutsche Genehmigungen für Rüstungsexporte im vergangenen Jahr. Demnach erlaubte die Bundesregierung im vergangenen Jahr Ausfuhren in das von Russland angegriffene Land im Umfang von knapp 2,25 Milliarden Euro. Das entspricht etwa einem Viertel des Gesamtvolumens. Auf Platz zwei liegen die Niederlande mit 1,8 Milliarden Euro, gefolgt von den Vereinigten Staaten und Großbritannien.
Die Genehmigungen für Partnerstaaten in der Europäischen Union und in der NATO sowie Japan, die Schweiz, Australien, Neuseeland, die diesen gleichgestellt sind, machten 5,12 Milliarden Euro aus. Nimmt man zu diesen Ländern die Ukraine und Südkorea hinzu, so stellen diese zusammen 90 Prozent des genehmigten Exportvolumens. Auf die übrigen Drittländer entfallen 825 Millionen Euro. Das entspreche knapp zehn Prozent des Exportvolumens, so das Ministerium.
Restriktiver Kurs bei Drittländern
"Die übrigen Drittländer werden im Einklang mit den politischen Grundsätzen restriktiv behandelt", erklärte Staatssekretär Sven Giegold in einer Mitteilung. "Es entspricht auch unseren Sicherheitsinteressen, dass Rüstungsgüter nicht in die Hände von Ländern kommen, die Menschenrechte systematisch verletzten", betonte der Grünen-Politiker. Die Bundesregierung setze sich auf dieser Grundlage auch für eine stärkere Zusammenarbeit in Europa ein.
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages der so genannten Ampelparteien erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Mit dem Gesetz soll erstmalig in der deutschen Geschichte die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden. Aktuell liefen die Arbeiten an Eckpunkten für eine solche Neuregelung, teilte das Ministerium mit.
kle/fw (rtr, dpa, bmwk.de)