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DFL gewinnt Kostenstreit mit Bremen

Calle Kops sid, dpa
17. Mai 2017

Die Deutsche Fußball Liga muss sich auch weiterhin nicht an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Bremen beteiligen. Die entsprechende Gerichtsentscheidung ist für die DFL aber wohl nur ein Etappensieg.

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Polizeibeamte stehen am 19.04.2015 vor dem Bremer Weserstadion (Foto: imago/nph)
Bild: imago/nph

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat im Rechtsstreit mit dem Bundesland Bremen in der Frage um eine Kostenübernahme von Polizeieinsätzen bei Risikospielen in der Bundesliga einen Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt entschied am Mittwoch, dass die erhobenen Gebührenbescheide des Landes "rechtswidrig" sind. Die DFL hatte dagegen geklagt. Bremen wird gegen die Entscheidung allerdings in Berufung gehen.

Bremen hatte der DFL nach dem Nordderby zwischen dem Hamburger SV und Werder Bremen am 19. April 2015 erstmals eine Rechnung über 425 718,11 Euro geschickt. Um dieses Spiel geht es als Musterbeispiel in dem Verfahren. Die DFL klagte auf Rücknahme des Bescheids. Insgesamt beläuft sich die Forderung aus Bremen an die DFL inzwischen für mehrere Hochrisikopartien auf über eine Million Euro.

Fortsetzung folgt

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), Rechtsanwalt und Werder-Funktionär Hubertus Hess-Grunewald und DFL-Präsident Reinhard Rauball (l.-r.) stehen nebeneinander (Foto: picture-alliance/dpa/U. Mäurer)
Innensenator Mäurer, Rechtsanwalt Hess-Grunewald und DFL-Präsident Rauball (l.-r.)Bild: picture-alliance/dpa/U. Mäurer

Grundsätzlich sollte in Bremen die Frage geklärt werden, ob der Profi-Fußball für die aufkommenden Mehrkosten bei Polizeieinsätzen im Vergleich zu "normalen" Bundesligaspielen aufkommen muss. Die Stadt Bremen sah hier den Liga-Verband in der Pflicht und erließ im Herbst 2014 ein entsprechendes Gesetz. Die Rechtswidrigkeit basiert laut Gericht auf der Berechnungsmethode der Mehrkosten. Hier äußerste die Vorsitzende Richterin Silke Benjes ernste Zweifel. Zudem sei die Vorhersehbarkeit der Kosten problematisch. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Höhe einer Gebühr, die ein Veranstalter zu entrichten hat, für ihn hinreichend bestimmt vorhersehbar sein muss. Ob die Gebührenbescheide grundsätzlich verfassungskonform sind, ließ das Gericht offen.

Bei der erstinstanzlichen Verhandlung waren auch der Präsident und Aufsichtsratschef der DFL, Reinhard Rauball, und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) anwesend. Rauball äußerte sich nach dem Urteil erleichtert, sagte jedoch: "Das war ein Zwischenschritt heute." Auch Mäurer geht davon aus, dass man sich vor Gericht wiedersieht: "Das war der Auftakt und nicht das Ende der Veranstaltung», sagte Mäurer, der weitere Kostenbescheide ankündigte. 

DFB sieht sich bestätigt

DFB-Präsident Reinhard Grindel begrüßte die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht habe die generelle Auffassung des DFB bestätigt, "dass die Sicherung von Recht und Ordnung vor allem Aufgabe der staatlichen Behörden ist, mit denen der DFB eng und zielorientiert zusammenarbeitet". Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß erklärte, er habe wenig Verständnis für die Forderung des Bremer Senats oder der Polizei. "Gerade in der jetzigen Gefahrenlage ist es geradezu abstrus, das den Vereinen oder der DFL aufzuoktroyieren", sagte Hoeneß. 

ck/asz (sid, dpa)