Ermittler: Hinweis auf Beteiligung Putins an MH17-Abschuss
8. Februar 2023Das Ermittlerteam zum Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 vor mehr als acht Jahren über der Ostukraine sieht "starke Anzeichen" dafür, dass der russische Präsident Wladimir Putin die Lieferung der dabei verwendeten Rakete persönlich genehmigt hatte. "Es gibt starke Hinweise darauf, dass der russische Präsident entschieden hat, die BUK-Rakete an die Separatisten zu liefern", teilten die Ermittler vor Journalisten in Den Haag mit.
Einen direkten Beweis, dass Putin auch dem Abschuss zugestimmt hat, haben die Ermittler aber nicht. Sie gaben an, dass die Beweislage für eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausreiche. "Obwohl wir von starken Indizien sprechen, ist die hohe Messlatte der vollständigen und schlüssigen Beweise nicht erreicht", sagten sie bei der Pressekonferenz. Außerdem genieße Putin durch sein Amt Immunität und könne nicht belangt werden.
Die Boeing der Malaysia Airlines wurde im Juli 2014 über umkämpftem Gebiet mit einer russischen BUK-Luftabwehrrakete abgeschossen. Sie war auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur. Alle 298 Menschen an Bord kamen ums Leben. Russland hat jegliche Beteiligung an dem Abschuss stets zurückgewiesen.
Die Ermittler stützen ihre Schlussfolgerung, dass Putin mutmaßlich für die Lieferung der Rakete persönlich verantwortlich war, unter anderem auf ein abgehörtes Telefongespräch eines russischen Regierungsberaters. Darin war es um verzögerte Waffenlieferungen an die pro-russischen Separatisten gegangen. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich Putin in Frankreich auf. Die Verzögerung liege daran, "dass es nur einen gibt, der eine Entscheidung trifft (...), die Person, die gerade auf einem Gipfel in Frankreich ist", heißt es in einer Passage des Telefonats, welche die Ermittler den Journalisten vorspielten.
Allerdings kündigten die Ermittler an, ihre Untersuchungen einzustellen. Sie hätten "nun ihre Grenze erreicht", alle Spuren seien "erschöpft". Die Beweise reichten "für weitere Anklagen nicht aus", sagte die niederländische Staatsanwältin Digna van Boetzelaer.
Im November waren zwei Russen und ein Ukrainer in dem Fall in Abwesenheit von einem niederländischen Gericht schuldig gesprochen worden, ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Alle hatten führende Positionen bei den prorussischen Rebellen in der Ostukraine.
Die meisten der Opfer waren Niederländer, daher fand der Prozess auch in dem Land statt. Das Gericht sah es in seinem Urteil vom November als erwiesen an, dass die Maschine von einer Boden-Luft-Rakete vom Typ BUK abgeschossen worden war. Die Rakete stammte demnach von einem russischen Militärstützpunkt in Kursk. Sie wurde dem Gericht zufolge von einem Feld in einem Gebiet im Osten der Ukraine abgefeuert, das von der selbsternannten pro-russischen Volksrepublik Donezk kontrolliert wurde.
uh/kle (dpa, afp, rtr)