EuGH kippt ungarische Asylregeln
16. November 2021Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs illegal. Ein entsprechendes Gesetz der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter in Luxemburg.
Die EU-Kommission war gegen Ungarn vor den EuGH gezogen, weil sie einen Verstoß gegen europäisches Recht unterstellte. Hintergrund ist die Strafandrohung für Organisationen, die "Beihilfe zur illegalen Migration" leisten - die also Asylbewerber unterstützen, bei denen die ungarischen Kriterien nicht erfüllt sind.
Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, "mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten", argumentierte die Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts.
Der Generalanwalt des EuGH war im Februar zu dem Schluss gekommen, dass die ungarischen Vorgaben gegen EU-Recht verstoßen. In seinem Gutachten führte er aus, die Arbeit von Flüchtlingshelfern werde hierdurch ungerechtfertigt behindert. Bereits 2020 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, ein Asylgesuch dürfe nicht einfach abgewiesen werden, wenn der Antragsteller aus einem "sicheren Transitland" komme. Auch diese Regel hatte Ungarns Regierungsmehrheit im Parlament beschlossen.
"Stopp Soros"-Gesetz
Das Maßnahmenpaket wurde 2018 auch als "Stopp Soros"-Gesetz bekannt. Die Bezeichnung bezieht sich auf den aus Ungarn stammenden US-Milliardär George Soros. Er unterstützt mit seiner Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen.
jj/sti (dpa, afp)