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Hoffnung für homosexuelle Flüchtlinge

Bernd Riegert7. November 2013

Drei homosexuelle Afrikaner, die in den Niederlanden Asyl beantragt haben, erreichten vor dem Europäischen Gerichtshof ein Grundsatzurteil. Der Europäische Flüchtlingsrat findet die Entscheidung der Richter ermutigend.

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Zwei Homosexuelle in Nigeria halten sich an den Händen (Foto: Katrin Gänsler)
Bild: Katrin Gänsler

Homosexuelle Flüchtlinge können unter bestimmten Bedingungen in Europa leichter Asyl erhalten. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte am Donnerstag (07.11.2013), dass homosexuelle Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten, in denen Homosexuelle tatsächlich zu Haftstrafen verurteilt werden, als "bestimmte soziale Gruppe" im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden können.

Die Asylbehörden und Gerichte in europäischen Staaten müssten, so die Vorsitzende Richterin Alexandra Prechal, in jedem Einzelfall prüfen, ob die homosexuellen Asylbewerber staatlicher Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt sind. "Die Tatsache, dass eine Strafe für homosexuelle Handlungen angedroht wird, reicht allerdings nicht. Es müssen Freiheitsstrafen im Herkunftsland des Flüchtlings tatsächlich verhängt und vollstreckt werden", sagte die Richterin bei der Verkündung des Urteils.

"X, Y und Z" klagten gegen niederländische Asylbehörde

Konkret ging es in dem Fall, der in Luxemburg verhandelt wurde, um drei homosexuelle Asylbewerber aus Uganda, Sierra Leone und Senegal. Die drei Männer, vor Gericht aus Datenschutzgründen nur X,Y und Z genannt, hatten in den Niederlanden den Status als Flüchtling beantragt, weil sie sich in ihren Heimatländern wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt sahen. Die niederländischen Asylbehörden hatten die Anträge zunächst abgelehnt. Die drei Männer klagten dagegen.

Aktivist bei der ersten Gay Pride-Parade in Uganda im Jahr 2012 (Foto: dpa)
Aktivist bei der ersten Gay Pride-Parade in Uganda im Jahr 2012Bild: picture-alliance/dpa

Das Oberste Gericht der Niederlande, der Raad vom State, hatte sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt - mit der Bitte, die entsprechenden europäischen Richtlinien zu klären und auszulegen. Das Verfahren muss jetzt in den Niederlanden fortgesetzt werden. Die drei Kläger haben zwar durch das Urteil des EuGH noch nicht automatisch gewonnen, ihre Chancen, die Flüchtlingsstatus zu erhalten, steigen aber.

Der Generalsekretär des Europäischen Flüchtlingsrates in Brüssel, Michael Diedring, begrüßte das Urteil. Es sei positiv, dass die EU-Mitgliedsstaaten nun aufgefordert seien, die Fälle von homosexuellen Flüchtlingen besser zu prüfen. "Wir hätten auf einen klaren Durchbruch und ein Grundsatzurteil gehofft, aber das ist die richtige Richtung und wir sind wirklich ermutigt", sagte Michael Diedring der Deutschen Welle. Das Urteil bringe Hoffnung für Menschen aus den 71 Staaten auf der Welt, in denen Homosexualität immer noch strafbar sei.

Keine Selbstverleugnung mehr

Der Europäische Gerichtshof hat ein Argument des niederländischen Ministeriums für Asylfragen ganz klar zurückgewiesen. "Die Asylbehörde kann redlicherweise nicht erwarten, dass ein Asylbewerber in seinem Herkunftsland sein Schwulsein verheimlicht, um eventueller Verfolgung zu entgehen", sagte Richterin Prechal. Auch "besondere Zurückhaltung" beim Lebenswandel könne nicht erwartet werden. Die Männer aus dem Senegal, Uganda und Sierra Leone dürften nicht gezwungen werden, auf ihre Orientierung zu verzichten.

Michael Diedring, Generalsekretär des Europäischen Flüchtlingsrates (Foto: Pressestelle des ECRE)
Michael Diedring: "Ermutigung für Flüchtlinge"Bild: ECRE

Die niederländische Asylbehörden hatten angeführt, die drei Männer hätten sich in ihren Heimatländern "zurückhaltend" verhalten können, um strafrechtlicher Verfolgung zu entgehen. Julian Pepe Onziema von der Organisation "Sexuelle Minderheiten in Uganda" hatte während des Verfahrens im Sommer argumentiert, dass die verlangte "Zurückhaltung" eine Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen darstellt. "Es ist nicht so, dass Schwule und Lesben in Uganda sich auf der Straße küssen und sich zur Schau stellen. Es geht um die Strafverfolgung für das, was in privaten Schlafzimmern passiert", sagte Julian Pepe Onziema der Deutschen Presseagentur.

In künftigen Asylverfahren müssten Bewerber nun nicht mehr nachweisen, dass sie in ihren Heimatländern versucht haben, ihre Homosexualität zu verbergen, meinte Michael Diedring vom Europäischen Flüchtlingsrat gegenüber der DW. "Die größte Veränderung ist, dass niemand jetzt mehr seine sexuelle Identität verstecken muss. Sie können nicht mehr zurückgeschickt werden, weil man sagt: 'Ihr hättet euch verstellen und eure sexuelle Identität verleugnen können'."

Auswirkung auf andere Herkunftsländer?

Die Pressestelle des Gerichtshofs weist darauf hin, dass das jetzt ergangene Urteil nicht den Ausgang ähnlicher Verfahren in ganz Europa vorwegnimmt. Die einzelnen Fälle müssten weiter von den nationalen Gerichten entschieden werden. Die Gerichte seien aber in ähnlichen Fällen verpflichtet, bei der Auslegung der Asylrichtlinien dem Europäischen Gerichtshof zu folgen.

Queerussia zeigten bei den 3. OutGames 2013 in Antwerpen (Belgien) wie Homosexuellen wegen ihrer sexuellen Identität in Russland diskriminiert, verfolgt, geschlagen und bestraft werden. Bilder wurden während der Menschenrechtskonferenz bei den 3. OutGames in Antwerpen (August 2013) von José Ospina-Valencia genommen (Bild: Queerussia)
"Queer Russia" demonstriert gegen Diskriminierung in RusslandBild: Queerussia

Der niederländische Außenminister Frans Timmermans hatte am Dienstag in einem Brief an das Parlament geschrieben, Homosexualität könnte auch bei der Anerkennung russischer Asylbewerber in Zukunft eine größere Rolle spielen. Timmermans kritisierte scharf, das Gesetz, das in Russland sogenannte homosexuelle Propaganda unter Strafe stellt. "Das Gesetz führt zur Stigmatisierung und Diskriminierung und trägt zu einem Klima der Schwulenfeindlichkeit bei", schrieb der niederländische Außenminister. Die Internationale Vereinigung von Lesben und Schwulen (ILGA) erhebt jedes Jahr die rechtliche Situation von Homosexuellen weltweit. Nach dieser Statistik wird Homosexualität in Mauretanien, dem Sudan, Saudi-Arabien und Iran mit der Todestrafe geahndet. In weiten Teilen Afrikas und der muslimisch geprägten Welt in Asien können Haftstrafen verhängt werden.