EuGH: Polens Justizreform verletzt EU-Recht
24. Juni 2019Seit Jahren beschneidet die Regierung in Warschau nach Ansicht der EU-Kommission das polnische Justizsystem. Deshalb klagte die Brüsseler Behörde sogar in mehreren Fällen vor dem höchsten EU-Gericht. Unter einen Teil des Streits hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun einen Schlussstrich gezogen.
Die Luxemburger Richter urteilten, dass die Herabsetzung des Rentenalters oberster Richter in Polen gegen EU-Recht verstößt. Die Regelung, die Teil der Justizreform in Polen ist, verfolge kein legitimes Ziel und beeinträchtige den Grundsatz der richterlichen Unabsetzbarkeit. Ohne diese könnten Richter nicht frei und unabhängig arbeiten. Die Argumentation der polnischen Regierung, wonach die Reform das Ruhestandsalter an die Allgemeinheit anpassen sollte, wies der EuGH zurück. Es bestünden ernsthafte Zweifel, was die wahren Ziele betreffe, hieß es. Die getroffenen Maßnahmen seien dazu weder geeignet noch verhältnismäßig.
Ein Drittel der amtierenden Richter betroffen
Polens Regierung hatte die Regel bereits im November 2018 nach einer Eilentscheidung des EuGH aufgehoben. Konkret geht es um jenes Gesetz, mit dem die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt hatte. Die Reform gab dem Präsidenten außerdem das Recht, die Amtszeit nach eigenem Ermessen zu verlängern. Kritiker werfen der Regierung vor, sie wolle mit der Reform missliebige Richter loswerden. Mehr als 20 Juristen waren zwischenzeitlich in den Ruhestand geschickt worden.
Das polnische Außenministerium zeigte sich nach dem Richterspruch gelassen. Das Urteil erfordere keine Gesetzesänderungen, da man die Zwangspensionierung bereits rückgängig gemacht habe.
Wichtiges Urteil für die Unabhängigkeit der Justiz
Auch nach Einschätzung polnischer Medien handelt es sich um ein symbolisches Urteil. Dennoch sei der Beschluss entscheidend, da die Warschauer Regierung bisher argumentiert hatte, dass die Justizgesetze eines EU-Staates außerhalb der Kompetenz der EU-Kommission lägen und sie sich deshalb nicht einmischen dürfe. Das Oberste Gericht in Warschau erklärte, das Urteil werde der Politik hoffentlich ein Fingerzeig sein, dass es so nicht gehe.
Die EU-Kommission sprach von einem wichtigen Urteil, das die Unabhängigkeit der Justiz in Polen und darüber hinaus unterstütze. Sollte die Kommission der Ansicht sein, dass die Regierung in Warschau die Entscheidung des EuGH nicht umsetzt, kann sie erneut klagen, was Geldstrafen für das Land zur Folge haben könnte. Die Brüsseler Behörde geht zudem in zwei weiteren Verfahren gegen andere Teile der polnischen Justizreform vor.
ie/gri (dpa, afp, rtr)