EuGH schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
21. Dezember 2016Vorratsdatenspeicherung ist in der Europäischen Union nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten und bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit zulässig. Eine allgemeine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter, persönliche Nutzerdaten zu speichern, sei hingegen nicht erlaubt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Dabei ging es um die Frage, ob Telekomfirmen in einzelnen Ländern verpflichtet werden dürfen, persönliche Nutzerdaten zu speichern. Ein schwedisches und ein britisches Gericht hatten den EuGH gefragt, ob eine solche Verpflichtung gegen EU-Recht verstoße.
Die Luxemburger Richter entschieden zudem, dass Behörden in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten dürfen, wenn dies zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde. Außerdem müssen die Daten innerhalb der EU gespeichert werden.
Folgen für Deutschland
Die Entscheidung des EuGH dürfte auch für die Bundesrepublik wichtig werden: 2015 war in Deutschland ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Es verpflichtet Telekommunikationsanbieter, ab Mitte 2017 Daten bis zu zehn Wochen aufzubewahren. Darauf sollen Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zugreifen können.
Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Hierzulande werden Rufnummern sowie Zeitpunkt und Dauer von Anrufen gespeichert. Beim Surfen im Internet werden IP-Adressen sowie Details zu deren Vergabe vorgehalten. E-Mails sind ausgenommen.
Verfassungsbeschwerde eingereicht
Ende November hatte ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Die Beschwerdeschrift mit mehr als 32.000 Unterschriften wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage mitteilte, beteiligen sich an der Klage Prominente wie die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, Verdi-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Jesuit Friedhelm Hengsbach, die stellvertretende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Linke) sowie Vertreter des Deutschen Journalisten-Verbandes.
Die Bürgerrechtler hatten bereits gegen das Vorgängergesetz geklagt. Dieses hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 für weitgehend verfassungswidrig erklärt. Die Datenschützer zeigten sich zuversichtlich, dass sie auch diesmal erfolgreich sein werden, da der Europäische Gerichtshof 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht im Regelwerk des jüngsten "Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses und die Informations- und Pressefreiheit. "Die Speicherung der Daten ist verfassungswidrig", sagte der Verfahrensbevollmächtigte und Rechtsanwalt Meinhard Starostik in Karlsruhe. Die Beschwerde ergänze die Argumente der bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Beschwerden.
kle/fab (dpa, afp, epd)