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Europarat warnt Polen

11. März 2016

Er befürchtet, dass Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit mit der Justizreform ausgehebelt werden. Die EU-Kommission will sich im April wieder mit dem Problem befassen.

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Gebäude des Verfassungsgerichts in Warschau (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/P.Supernak

Die von der Regierung in Warschau beschlossenen Änderungen würden das Verfassungsgericht ineffizient machen und so die Rechtsstaatlichkeit unterlaufen, befand die sogenannte Venedig-Kommission des Europarats, in der angesehene Juristen aus 60 Ländern vertreten sind. In ihrer Stellungnahme forderten sie die nationalkonservative Warschauer Regierung auf, die Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts zu achten.

Dieses hatte das im Dezember verabschiedete neue Gesetz über die Arbeit der Richter am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung will dieses Urteil aber nicht im Amtsblatt veröffentlichen und damit unwirksam machen. "Die Venedig-Kommission stellt fest, dass solch ein noch nie dagewesener Schritt die Verfassungskrise in Polen weiter vertiefen würde", teilte der Europarat nach der Annahme der Stellungnahme in Venedig mit.

Richter des Warschauer Verfassungsgerichtshofs in Robe (Foto: dpa)
Die obersten Richter Polens hatten die Gerichtsreform der nationalkonservativen Regierung für verfassungswidrig erachtetBild: picture-alliance/dpa/P. Supernak

Warschauer Regierung wollte die Beurteilung

Die polnische Regierung selbst hatte den Europarat um eine Bewertung der Sachlage gebeten, nachdem die EU-Kommission im Januar ein Verfahren zur Prüfung der Rechtsstaatlichkeit Polens gestartet hatte. Nach Ostern will sie sich weiter mit der Sache befassen und dabei den Standpunkt des Europarats berücksichtigen, wie eine Sprecherin der Kommission in Brüssel ankündigte.

Mit dem neuen polnischen Gesetz wird die Zahl der Richter erhöht, die für ein Urteil nötig sind. Auch die Reihenfolge, in der Fälle behandelt werden sollen, ändert das Gesetz. Zudem werden Ernennungen von Richtern, die noch von der Vorgängerregierung stammen, rückgängig gemacht. Die Regierungspartei PiS argumentiert, dies sei nötig, um die neue Machtbalance im Land nach ihrem Erdrutschsieg im vergangenen Jahr widerzuspiegeln.

Die Venedig-Kommission des Europaparlaments berät die EU-Länder in verfassungsrechtlichen Fragen. So soll erreicht werden, dass nationale Gesetze mit den europäischen Standards übereinstimmen.

uh/mak (dpa, afp, rtr)