Giffey kann Doktortitel behalten
30. Oktober 2019Monatelang hat die Freie Universtität Berlin (FU) die Doktorarbeit der Familienministerin geprüft. Nun ist klar, dass Franziska Giffey ihren Titel behalten darf. Die FU teilte mit, dass das Universitätspräsidium einstimmig beschlossen habe, Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen, den ihr verliehenen Grad "Doktorin der Politikwissenschaft" aber nicht zu entziehen. Die Entscheidung sei nach eingehender Prüfung und einer mehrstündigen Sitzung gefallen.
"Frau Dr. Giffey wurde am heutigen Mittwoch über die Entscheidung des Präsidiums informiert", teilte die FU weiter mit. Die FU hatte seit Februar auf Giffeys eigene Bitte hin ihre Doktorarbeit geprüft. Dabei ging es darum, ob die SPD-Politikerin abgeschrieben oder nicht korrekt zitiert hat. Plagiatsjäger der Website "VroniPlag" hatten auf Dutzende Unregelmäßigkeiten in der Arbeit hingewiesen und später festgestellt, dass sogar auf mehr als jeder dritten Seite Plagiatstext zu finden sei.
Mängel festgestellt
Die FU kam nun zu dem Schluss, dass es in der Dissertation zwar Mängel gebe, dass das Gesamtbild der festgestellten Mängel die Entziehung des Doktorgrades aber nicht rechtfertige. Die Ministerin hatte ein bewusstes Plagiat immer zurückgewiesen und gesagt, sie habe die Doktorarbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst.
Die SPD-Politikerin hatte von 2005 bis 2009 im Bereich Politikwissenschaft am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin promoviert. Ihre Arbeit verfasste sie zum Thema "Europas Weg zum Bürger - Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft". Giffey untersuchte dabei auch die Lage im Berliner Bezirk Neukölln, wo sie später Bezirksbürgermeisterin war.
Rückkehr als Hoffnungsträgerin?
In wissenschaftlichen Arbeiten wie Doktorarbeiten greifen Autoren immer auch auf vorangegangene Veröffentlichungen anderer Wissenschaftler zum gleichen Thema zurück. Deren Aussagen müssen aber im Text korrekt als fremde Quelle zitiert und in einem Literaturverzeichnis ausgewiesen werden. Bei einem Plagiatsverdacht geht es darum, ob der Autor diese fremden Texte zum Teil oder ganz zu seinen eigenen macht und nicht ausreichend als Fremdquelle ausweist.
Die Vorwürfe gaben den Ausschlag, dass die zeitweilig als Hoffnungsträgerin geltende Politikerin nicht für den SPD-Vorsitz kandidierte. Mit der Entscheidung der Universität kann Giffey auch Familienministerin bleiben. Sie hatte für den Fall einer Aberkennung des Titels angekündigt, zurücktreten zu wollen. "Ich bin ja ein Mensch, der gerne für klare Worte steht. Ich finde immer gut, wenn man entschieden ist und sagt, was man tun wird", hatte sie erklärt.
"Mit der Entscheidung des Präsidiums ist nun Klarheit geschaffen. Meine Arbeit als Bundesfamilienministerin setze ich weiter mit großem Engagement und viel Freude fort", sagte die SPD-Politikerin nun laut einer Mitteilung ihres Ministeriums. Die Überprüfung der Doktorarbeit habe im Ergebnis bestätigt, dass sie den Titel zu Recht führe. Sie danke dem vom Promotionsausschuss der FU eingesetzten Gremium für die eingehende Befassung mit ihrer Dissertation.
stu/kle (dpa, afp)