Frankreich erschwert die Einwanderung
17. Juni 2006Das Gesetzespaket von Innenminister Nicolas Sarkozy hatte bereits am 17. Mai die Nationalversammlung, die erste Kammer des französischen Parlaments, passiert. Zuvor hatte es hunderte Änderungen an dem Entwurf gegeben, ohne es wesentlich zu verändern. Kern der neuen Gesetzgebung ist die "ausgewählte Einwanderung", die qualifizierten Ausländern den Vorzug gibt. Der starke Zuzug unqualifizierter Einwanderer aus Afrika soll eingedämmt werden.
"Nein zum Wegwerf-Immigranten"
In den vergangenen Wochen hatten Zehntausende unter dem Motto "Nein zum Wegwerf-Immigranten" gegen das neue Gesetz demonstriert.
Nach einer zwei Wochen langen Debatte stimmten 196 Senatoren in der Nacht zum Samstag (17.6.2006) in erster Lesung für das Gesetzespaket, 127 lehnten es ab. Die Gegenstimmen kamen von den Sozialisten, den Kommunisten und der radikalen Linken.
Visa für "Kompetente und Talentierte"
Es wird nun eine Art Green Card für qualifizierte Arbeitnehmer und Erleichterungen für ausländische Studenten geben. Sie sollen schnell für zunächst drei Jahre einreisen dürfen. Vor der Vergabe von Visa für "Kompetente und Talente" aus den 50 ärmsten Staaten sollen entsprechende Abkommen mit diesen Staaten geschlossen werden, um deren Furcht vor einer Abwanderung der Eliten zu zerstreuen.
Erschwert wird der Familiennachzug, der künftig nur noch bei ausreichendem Einkommen und Wohnraum des in Frankreich lebenden Angehörigen möglich ist. Auch der Kampf gegen Scheinheiraten und illegale Einwanderung wird verstärkt. Ausländische Ehepartner sollen erst drei Jahre nach der Hochzeit zehn Jahre Bleiberecht beantragen können.
Keine automatische Einbürgerung nach zehn Jahren mehr
Das Gesetz schafft die automatische Einbürgerung nach zehnjährigem - auch illegalem - Aufenthalt in Frankreich ab. Einwanderer, die dauerhaft in Frankreich leben wollen, müssen einen 'Aufnahme- und Integrationsvertrag' unterzeichnen. Das Gesetz sieht zudem Staatsbürgerunterricht und Französischkurse vor, die bislang freiwillig sind.
Eltern ausländischer Kinder, die in Frankreich ärztlich behandelt werden, können für bis zu sechs Monate im Land bleiben. Wer im Ausland eine französische Schule besucht hat, erhält Einreiseerleichterungen.
Hohe Dringlichkeit
Wegen der Dringlichkeit, die dem Gesetz zugeschrieben wird, wird es im Senat keine zweite Lesung geben. Eine paritätisch besetzte Kommission von Senat und Nationalversammlung muss nun eine gemeinsame Formulierung vorlegen, damit das Gesetz endgültig beschlossen werden kann. (kap)