Frauke Petry wegen Meineids angeklagt
23. Oktober 2018Das Landgericht Dresden teilte mit, die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Frauke Petry zur Hauptverhandlung sei zugelassen worden. Der 43-Jährigen wird vorgeworfen, bei ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Sie war zu diesem Zeitpunkt Fraktionsvorsitzende der rechten Alternative für Deutschland im sächsischen Landtag.
Petry: Irrtum ja - Absicht nein
Bei den Vorwürfen geht es konkret um Angaben Petrys zur Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 in Sachsen unterstützt werden. Petry soll als Zeugin im Wahlprüfungsausschuss ausgesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen in eine Spende umgewandelt werden sollen oder ob das Geld zurückgezahlt werden soll. Diese Darstellung soll den Darlehensverträgen widersprechen, wonach die Kandidaten für den Fall ihrer Wahl auf die Rückzahlung an die Partei verzichten, hieß es.
Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Der sächsische Landtag in Dresden hatte zur Erhebung der öffentlichen Klage Petrys Immunität aufgehoben. Meineid wird mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft, in minderschweren Fällen sind es mindestens sechs Monate.
Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. Die Verhandlung werde aber nicht mehr in diesem Jahr beginnen, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts Dresden.
Petry hatte bei der Bundestagswahl 2017 ein Direktmandat für die AfD gewonnen. Am Tag nach der Wahl gab sie aber bekannt, nicht der Bundestagsfraktion der AfD angehören zu wollen. Wenige Tage später trat sie ganz aus der AfD aus. Sie ist als fraktionslose Abgeordnete Mitglied des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages. Dort tritt sie mit mehreren ehemaligen AfD-Abgeordneten als sogenannte Blaue Gruppe auf.
qu/uh (dpa, afp, epd)