Fukushima: Freispruch für Ex-Tepco-Manager
19. September 2019Achteinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima sind drei frühere Topmanager des Kraftwerkbetreibers Tepco in einem Strafprozess vom Vorwurf der Fahrlässigkeit mit Todesfolge freigesprochen worden. Das Bezirksgericht in Tokio befand, die Angeklagten könnten nicht für die Folgen des Atomunglücks im Kraftwerk von Fukushima verantwortlich gemacht werden.
In dem Kraftwerk Fukushima Daiichi im Nordosten Japans fiel nach einem schweren Erdbeben und Tsunami am 11. März 2011 das Kühlsystem aus, woraufhin es in mehreren Reaktoren zur Kernschmelze kam. Rund 160.000 Anwohner mussten fliehen. Tausende können noch immer nicht zurück.
Die Anklage warf den Managern vor gewusst zu haben, dass für das Atomkraftwerk Tsunami-Gefahr bestand, gegen die es keinen ausreichenden Schutz gab. Tepco sei bereits im Jahr 2008 darüber informiert gewesen, dass ein Tsunami von rund 16 Metern Höhe das Atomkraftwerk heimsuchen könne, hatten Juristen der Klägerseite zitiert. Doch sei es der Konzernführung wichtiger gewesen, ein Herunterfahren des Meilers zu vermeiden, statt das Problem anzugehen. Dies habe zum Tod von 44 Menschen bei der notwendigen Evakuierung der Umgebung im Jahr 2011 geführt, darunter Patienten eines Krankenhauses.
Die Angeklagten hatten auf unschuldig plädiert. Der Tsunami sei unvorhersehbar gewesen. Zudem wäre es ohnehin zu einer Katastrophe gekommen, selbst wenn Schutzmaßnahmen ergriffen worden wären.
Im Falle einer Verurteilung hätten den drei Ex-Managern bis zu fünf Jahre Haft gedroht. Der Prozess lief über zwei Jahre und war bisher der einzige als Konsequenz aus dem Atomunfall. Es war die schlimmste Atomkatastrophe seit Tschernobyl 1986.
ust/stu (dpa, afp, rtr)