Freispruch für Mzoudi bekräftigt
9. Juni 2005Der aus Marokko stammende Student Mzoudi (32) soll der Hamburger Gruppe um den späteren Todespiloten Mohammed Atta angehört haben, die die Anschlägspläne für den 11.9.2001 kannte und unterstützte. Doch das sei ihm nicht nachzuweisen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (9.6.) – er gab damit dem Oberlandesgericht Hamburg Recht, das Mzoudi schon im Februar 2004 freigesprochen hatte. Dagegen hatte die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt und nun verloren.
Wissen ist nicht zu beweisen
Abdelghani Mzoudi war unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen angeklagt. Die Bundesanwaltschaft warf ihm vor, er habe die finanziellen Angelegenheiten der Attentäter geregelt und ihnen eine Wohnung besorgt. Sie forderte 15 Jahre Haft.
Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) erklärte dagegen, die Tat sei nicht in Hamburg, sondern in Afghanistan geplant worden. Dass Mzoudi über die Pläne informiert wurde, hielt das OLG für nicht erwiesen – ebenso wenig der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
"Kein Rechtsfehler"
Der Senatsvorsitzende am BGH, Klaus Tolksdorf, erklärte, es sei zwar nur schwer zu überprüfen, ob das Hamburger Gericht die Beweise richtig gewertet habe. Allerdings habe das OLG nach Ansicht des Bundesgerichtshofs dabei keine Rechtsfehler begangen. Der Senat habe sich nicht dazu durchringen können, der Argumentation der Bundesanwaltschaft zu folgen.
Die Hamburger Innenbehörde will Mzoudi nach dem Urteil nun so schnell wie möglich ausweisen. "Auch wenn es in einem Strafverfahren nicht bewiesen wurden, gilt Mzoudi für uns als Unterstützer einer Terrorvereinigung", erklärte der parteilose Innensenator Udo Nagel. Mzoudi habe zwei Wochen Zeit, um Deutschland zu verlassen. (reh)