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Mzoudi im Terrorprozess freigesprochen

5. Februar 2004

Urteil im zweiten Hamburger Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001: Abdelghani Mzoudi könne eine Beteiligung an den Terroranschlägen in New York und Washington nicht nachgewiesen werden, so das Gericht.

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Abdelghani MzoudiBild: AP

Die Richter entsprachen am Donnerstag (5.2.) mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Die Beweise hätten für eine Verurteilung des 31 Jahre alten Marokkaners nicht ausgereicht, sagte der Vorsitzende Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht, Klaus Rühle. "Ein Grund zum Jubeln ist das nicht", betonte der Richter. Er begründete die Entscheidung des Gerichts mit dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".

Gang nach Karlsruhe

Die Bundesanwaltschaft kündigte an, vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision einzulegen. Die Ankläger vertraten in dem Prozess die Meinung, dass Mzoudi Mitglied in der Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta und in die Vorbereitung der Anschläge eingebunden war. Sie hatten deshalb für Mzoudi wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung die Höchststrafe von 15 Jahren Haft gefordert.

Abdelghani Mzoudi freigesprochen
Der Marokkaner Abdelghani Mzoudi nach seinem FreispruchBild: AP

Mzoudis Verteidiger hatten im Prozess weder bestritten, dass Mzoudi mit den späteren Todespiloten befreundet war, noch dass er für sie Wohnungen angemietet hat, dass er finanzielle Hilfe geleistet hat und dass er in Afghanistan in einem Lager der Al Kaida war. Aber: All das seien normale oder "neutrale" Gefälligkeiten unter islamischen Brüdern gewesen.

Vorentscheidung im Dezember

Der Freispruch kam für Beobachter nicht überraschend. Schon am 11. Dezember hatte eine nicht namentlich genannte "Auskunftsperson" für eine weitgehende Entlastung Mzoudis gesorgt. Während im Verlauf des Prozesses die Vernehmungsprotokolle der von den Amerikanern verhafteten mutmaßlichen Terroristen nicht zitiert werden durften, tauchte plötzlich doch noch eine solche Aussage auf. Sie stellte kurz und knapp dar, dass Mzoudi von den Anschlagsplänen ausgeschlossen gewesen sei. Mzoudi war daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Die US-Regierung hat den Freispruch für den Mzoudi bedauert. Die USA hätten "im größtmöglichen Umfang" mit den deutschen Behörden in diesem Prozess kooperiert, erklärte der Sprecher des US-Justizministeriums, Mark Corallo, inzwischen in Washington. Bei dieser Kooperation hätten die US-Behörden die "Sicherheitsinteressen" des eigenen Landes sowie der Weltgemeinschaft beachtet, fügte er allerdings hinzu. (hh)