Gerhard Richter: Kritik am Kulturgutschutzgesetz
14. Juli 2015"Niemand hat das Recht mir vorzuschreiben, was ich mit meinen Bildern mache", sagte Gerhard Richter der "Dresdner Morgenpost". Er werde seine Bilder nicht irgendeiner Kommission zeigen und fragen, ob er sie verkaufen dürfe. "Diese Leute haben meist auch gar keine Ahnung von Kunst", sagte der teuerste lebende Gegenwartskünstler. Seiner Ansicht nach gerieten Bilder nicht in falsche Hände, sondern fänden irgendwann den Weg in ein Museum, wenn sie gut seien.
Mit dem geplanten Kulturgutschutzgesetz will die Bundesregierung den Schutz von Kulturgut neu regeln und auch an EU-Recht anpassen. Damit sollen unter anderem die Ausfuhrbeschränkungen verschärft werden. Ziel sei, "mit eindeutigen Ein- und Ausfuhrregelungen sowie mit klaren Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut auch den Kunsthandelsstandort Deutschland zu Stärken", heißt es auf der Website des Ministeriums für Kultur und Medien.
Baselitz-Werke werden in deutschen Museen abgehängt
Die Reaktion seines Malerkollegen Georg Baselitz, der nun seine Dauerleihgaben aus deutschen Museen abzieht, kann Richter gut verstehen. "Ich würde es genauso machen wie er: die Bilder aus den Museen holen, schnellstens auf den Markt bringen und verkloppen." Noch hat Gerhard Richter wegen des geplanten Kulturgutschutzgesetzes keine seiner Dauerleihgaben aus den deutschen Museen abgezogen. Am Montag (13.07.2015) sagte der Leiter des Gerhard Richter Archivs an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden: "Herr Richter wartet erst einmal ab, ist aber froh, dass das Thema auf dem Tisch ist."
Mit dem Abzug der Dauerleihgaben von Georg Baselitz verlieren die Pinakothek der Moderne München, das Dresdner Albertinum und die Kunstsammlungen Chemnitz wichtige Werke eines bedeutenden Gegenwartskünstlers. "Es ist ein schwerer Verlust der Gegenwartskunst, den wir auch erst einmal nicht ausgleichen können", sagt Generaldirektor Hartwig Fischer der Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Der 77-Jährige Baselitz hatte die Museums-Chefs am Freitag über den Abzug informiert.
Sorge vor weiteren Rüchholaktionen
Im Interview mit der Deutschen Welle fürchtet der Kunstexperte Peter Raue Rückholaktionen weiterer Künstler. Das geplante Gesetz lege auch dem Handel in "beängstigender" Weise Ketten an, müssten Auktionshäuser und Galeristen doch Unterlagen über Einlieferer, Prüfung der Herkunft, Käufer und Preise anfertigen. Er forderte Monika Grütters auf, das Gesetz zu "entgiften", damit es "den Kunsthandel und die Freude am privaten Kulturbesitz nicht verdirbt". Es schade Deutschland als Kunsthandelsplatz, verunsichere private Sammler und schaffe einen erschreckenden bürokratischen Apparat.
Baselitz' Kündigungen der Leihverträge seien nicht nachvollziehbar, sagte ein Sprecher der Kulturstaatsministerin in Berlin. Bisher sei keine Arbeit von ihm auf eine Liste national wertvollen Kulturguts eingetragen. "Auch das neue Gesetz ändert daran nichts." Damit würden künftig Sammlungen in öffentlichen Museen unter Schutz gestellt. Auch dortige Leihgaben aus privater Hand sollen geschützt werden, solange der Leihvertrag besteht. "Dies können die Museen bei Bedarf mit dem Leihgeber auch anders vereinbaren."
Sachsens Kunstministerin Eva-Maria Stange zeigte sich von Baselitz' Vorhaben, seine Dauerleihgaben abzuziehen, "schockiert". Sie sprach von einem großen künstlerischen Verlust und appellierte, den konkreten Text des Kulturgutschutzgesetzes der Bundesregierung abzuwarten und dann zu beurteilen. Da kein offizieller Gesetzentwurf vorliege, seien "überzogene Reaktionen nicht angebracht". Sie hoffe, dass dem Beispiel Baselitz "keine weiteren Künstler folgen".