Die Türkei hat Rechte von Journalisten verletzt
10. November 2020Mit der Haft seien die Meinungsfreiheit und das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Betroffenen verletzt worden, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Ihnen wurde Schadenersatz von 16.000 Euro pro Person zugesprochen.
Die zehn Journalisten und Manager der regierungskritischen Tageszeitung waren im November 2016 in Untersuchungshaft gekommen und mussten zwischen sieben und 16 Monaten im Gefängnis bleiben.
Sie wurden beschuldigt, Propaganda im Namen "terroristischer Organisationen" zu fördern und zu verbreiten, darunter die verbotene Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die von Ankara und seinen westlichen Verbündeten als Terrorgruppe eingestuft ist. Die Verhaftung erfolgte nur wenige Monate nach einem gescheiterten Putsch gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan, der darauf mit einem harten Durchgreifen gegen die Opposition reagierte.
Die Entscheidungen der türkischen Gerichte, die die Untersuchungshaft anordneten, basierten nach dem Urteil des EGMR auf einem bloßen Verdacht. Bei den Vorwürfen ging es um Artikel, Tweets und andere Äußerungen, welche die türkischen Behörden oder Erdogan-Getreue kritisierten, die Äußerungen von angeblich terroristischen Akteuren transportierten oder sensible Informationen verbreiteten.
Verstoß gegen die Menschenrechte
Die sieben Straßburger Richter, darunter einer aus der Türkei, stellten zudem fest, dass die Gefangenen von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten, die Anwendung von Gewalt weder unterstützten noch befürworteten, und es keinen Beweis dafür gibt, dass sie zu den Zielen irgendeiner Terrorgruppe beitragen wollten. Deshalb habe Ankara das Recht der Gruppe auf Freiheit und Sicherheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte in 47 Staaten, darunter die Türkei. Das Menschenrechtsgericht ist kein Gericht der Europäischen Union.
uh/qu (dpa, epd, afp)