Versammlungsverbot bleibt teilweise bestehen
28. August 2015Das umstrittene Versammlungsverbot für die von rassistischen Krawallen erschütterte sächsische Kleinstadt führte am Freitag zu einem juristischen Tauziehen. Am Ende entschied das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass nur das Willkommensfest der Initiative "Dresden Nazifrei" für die Bewohner eines neu eingerichteten Asylbewerberheims stattfinden darf, nicht aber neue, von rechten Gruppen geplante Aufmärsche am Wochenende. An der Willkommensfeier in der Nähe des Flüchtlingsheims - einem ehemaligen Baumarkt - nahmen am Nachmittag mehr als 200 Menschen teil (Artikelbild).
Juristische Feinheiten
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte zunächst das vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verhängte Versammlungsverbot für das Wochenende per Eilentscheidung aufgehoben. Das Gericht begründete seinen Beschluss insbesondere damit, dass der polizeiliche Notstand, mit dem das Verbot begründet worden sei, von den Behörden nicht hinreichend belegt worden sei. Die Verfügung, mit der alle Veranstaltungen unter freiem Himmel untersagt werden sollten, sei "offensichtlich rechtswidrig". Die Richter gaben damit dem Eilantrag eines Bürgers statt, der an einer vom Bündnis "Dresden Nazifrei" angemeldeten Kundgebung teilnehmen wollte.
Wirklich gelöst ist der Streit um ein Demonstrationsverbot in der kleinen sächsischen Ortschaft Heidenau damit aber nicht. Die Polizei ist wie schon in den vergangenen Tagen mit mehreren Hundertschaften im Einsatz. Befürchtet wird, dass es in Heidenau nach den Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende neue Krawalle geben wird.
qu/fab (dpa, afp)