Google und das Urheberrecht
27. Mai 2012In der Diskussion um das Urheberrecht steht Internet-Gigant Google immer wieder in der Kritik. Nun will der Konzern öffentlich dokumentieren, in welchem Umfang er den Rechte-Inhabern, Künstlern, Autoren und anderen bei der Verfolgung von Copyright-Verstößen zur Seite steht und Online-Piraterie bekämpft. Google wird auch vorgeworfen, sich bei Nachrichtenanbietern zu bedienen, ohne diese am Gewinn durch Werbeeinahmen zu beteiligen. Vorwürfe, die zwar beide das Urheberrecht berühren, jedoch sehr unterschiedliche Bereiche betreffen.
Der Kampf gegen Online-Piraterie
Google hat im vergangenen Jahr wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen in mehr als fünf Millionen Fällen Inhalte, Webseiten und Web-Adressen aus seinen verschiedenen Angeboten gelöscht. Darauf wies der Internet-Konzern Ende Mai in einer Blog-Veröffentlichung hin. Pro Monat bearbeitet Google demnach durchschnittlich 1,2 Millionen Anfragen, Inhalte wegen möglicher Copyright-Verletzungen offline zu schalten. Der Suchmaschinenbetreiber reagiert damit auf zahlreiche Vorwürfe, nicht genug gegen das illegale Kopieren von Inhalten im Internet zu unternehmen.
Helfer, nicht Täter
Google ist in Bezug auf die illegalen Kopiermöglichkeiten nie selbst der Täter, sondern nur der Helfershelfer. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, Spezialist für Medien- und Urheberrecht betont im Gespräch mit der Deutschen Welle: "Grundsätzlich ist es so, dass Google selbst keine Urheberrechtsverletzungen begeht, sondern nur Zugang zu möglichen Rechtsverletzungen verschafft." Das heißt, über Google können Internetplattformen gefunden werden, über die illegales Kopieren von Musik, Texten oder Videos möglich ist.
Eine andere Form "böser" Internet-Seiten sind nach Auskunft Solmeckes zum Beispiel Portale mit Nazi-Inhalten. Wichtig ist Google hier vor allem für Szene-Fremde. Ist die rechtsradikale Seite erstmal gefunden, könne man sich weiterhangeln zu ideologischem Material oder auch zu Informationen zum Bombenbau. Löscht Google den Link, ist der Zugang zu dieser ersten Anlaufstelle verwehrt.
Willkürliche Auswahl
97 Prozent der angeprangerten Inhalte werden laut Google entfernt. Das aber kann dazu führen, so Christian Solmecke: "dass eine Menge weggefiltert wird, was nicht hätte weggefiltert werden sollen." Die Auswahl der von Google gelöschten Web-Links müsse transparenter werden. Dann könne man beurteilen, ob hier willkürlich gehandelt wird oder nicht.
Kritisch sieht das Löschverfahren von Google auch die Web-Spezialistin Constanze Kurz vom Chaos Computer Club, einer Vereinigung von Hackern, die verbraucherschützende und aufklärende Informationsarbeit leisten: "Ob hier Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, hat nie ein Richter geprüft und es kommt auch nie zur Anklage. Das ist ein Verfahren, bei dem Google auf Zuruf reagiert. Das ergibt sich auch schon aus der Menge. Wir reden ja hier nicht über Fax oder Papier, sondern über eine Form von elektronischer Vermittlung". Damit ist auch Denunzianten Tür und Tor geöffnet, die Googles Vorgehensweise nutzen, um anderen bewusst zu schaden.
Grundsätzlich ist es nach Meinung der Internet-Expertin jedoch schwer zu sagen, ob das Google-Verfahren richtig oder falsch sei, doch „der Nachteil, der sich aus einer so hohen Zahl blockierte Inhalte ergibt, dürfte höher sein als der Nutzen. Das heißt, es gibt nicht nur falsch blockierte Inhalte, sondern auch strittige Fälle, wo eigentlich ein Gericht klären müsste, ob es wirklich eine Urheberrechtsverletzung ist. Solche Grenzfälle sind häufig."
Schauplatz-Wechsel: Google und die Zeitungen
Beim derzeitigen Streit zwischen EU-Kommission und Google geht es nicht um illegale Seiten, die über Google zu finden sind, sondern unter anderem darum, ob der Internet-Konzern eigene Seiten in der Suche bevorzugt und damit Wettbewerber benachteiligt. Außerdem kritisieren deutsche und österreichische Zeitungsverbände, dass Google ihre Inhalte für seinen Dienst Google-News nutzt, ohne die Produzenten der Nachrichten an den Werbeeinnahmen zu beteiligen. Hierbei kommt dem Internet-Konzern die derzeitige Gesetzgebung zugute, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke: "Es ist so, dass die Headlines von Nachrichten, und die ersten zwei Sätze – die sogenannten Snippets - derzeit noch nicht von unserem Urheberrecht erfasst sind. Das ist das, was von Google-News genutzt wird.“
Geschützt sind nach dem Urheberrecht nur kreative Leistungen. Doch die Snippets werden nicht als ausreichend kreativ gesehen, so Solmecke: "Zeitungen und Verleger sagen hingegen: wir haben aber das Thema erst zum Thema gemacht. Wir haben vorher Recherche getrieben und haben gesagt, dass es relevant für die Bevölkerung ist. Das ist etwas, das es zu schützen gilt."
Zum gegenseitigen Nutzen
Constanze Kurz vom Chaos Computer Club hält die Diskussion um das Leistungsrecht und die Google-Nutzung von Nachrichten für unehrlich und sehr deutsch. In anderen Ländern sei das kein Thema: "Das ist ein Geschäft quid pro quo. Google sammelt die Nachrichten nur und stellt sie vor unter Nennung der Quelle. Bei vielen Zeitungen, die ihre Inhalte online stellen, kommen die Hälfte der Leser über Google-News."
Ließe der Konzern diesen Service einstellen, weil ein Gesetz einen Bezahlservice vorschreibt, hätten vor allem die Zeitungen den Schaden.
Nach Constanze Kurz ist es längst Zeit für ein anderes Bezahlsystem von Inhalten, die im Internet zur Verfügung gestellt werden. "Micropayment" wäre ihrer Meinung nach eine Alternative. Jeder Internet-User zahlt einen bestimmten Beitrag für die genutzten Netz-Inhalte und kann dann über einen Button bei Musik, Film oder Textkopien entscheiden, ob er besonders diesen Anbieter unterstützen möchte. Je nach Button-Klick erfolgt die Verteilung des Geldes. Es gehe nicht um eine Abschaffung des Urheberrechts, betont die Vertreterin des Chaos Computer Clubs, sondern "um eine gerechtere Form der Bezahlung und um die Antwort darauf, wie wir damit umgehen wollen, dass wir bald in einer durch und durch digitalisierten Welt leben."