Höchstes Gericht schließt Bemba von Wahl aus
4. September 2018Das Oberste Gericht der Demokratischen Republik Kongo bestätigte eine Entscheidung der Wahlkommission, wonach Jean-Pierre Bemba nicht zur Präsidentenwahl antreten darf. Als Grund für den Wahlausschluss nannten die Richter Bembas Verurteilung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Zeugenbestechung.
Bemba war Anfang August in den Kongo zurückgekehrt, nachdem er die vergangenen elf Jahre im Ausland verbracht hatte, davon zehn Jahre in Haft. Kongos einstiger Vizepräsident war 2016 vom IStGH in Den Haag zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem ehemaligen Milizenführer wurden Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik angelastet. Wegen Verfahrensfehlern hob das Gericht die Haftstrafe Anfang Juni in einem Berufungsverfahren jedoch auf.
Hohe Strafe wegen Zeugenbestechung
Im März war Bemba vom IStGH in einem anderen Prozess wegen Zeugenbestechung zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro und einem Jahr Haft verurteilt worden. Derzeit läuft auch hierzu ein Berufungsverfahren; in zwei Wochen soll das Urteil fallen.
Ende August hatte die Wahlkommission im Kongo Bembas Präsidentschaftskandidatur für unzulässig erklärt und auf die Verurteilung wegen Zeugenbestechung verwiesen. Bembas Partei hatte daraufhin angekündigt, die Entscheidung vor dem Verfassungsgericht anzufechten zu wollen.
EU-Sanktionen gegen Regierungskandidaten
Die Präsidentenwahl wurde mehrfach verschoben. Sie ist jetzt für den 23. Dezember angesetzt. Staatschef Joseph Kabila hätte eigentlich schon 2016 - nach zwei Amtszeiten - zurücktreten müssen.
Als Kandidat der Regierungskoalition soll der frühere Innenminister Emmanuel Ramazani Shadary antreten. Wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen hat die EU Sanktionen gegen Shadary verhängt. Neben Bemba wurde auch der prominente Regierungskritiker Moise Katumbi an einer Kandidatur gehindert. Er durfte erst gar nicht in den Kongo einreisen.
jj/kle (afp, rtr)