Karadzic-Urteil in Den Haag
23. März 2016DW: Der Führer der Serben in Bosnien und Herzegowina während des Krieges in den 1990er Jahren, Radovan Karadzic, ist vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) wegen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Völkermord angeklagt. Welches Urteil erwarten Sie?
Wolfgang Schomburg: Das wäre reine Spekulation. Nach einer so langen Beweisaufnahme von sechs Jahren kann man nicht genau sagen, welche Strafe zu erwarten ist. Es ist jedenfalls der historische Abschluss und Höhepunkt der Arbeit des Jugoslawien-Tribunals.
Inwiefern ist das historisch?
Es ist das erste Mal, dass mehrere bewaffnete Auseinandersetzungen im früheren Jugoslawien, durch die Justiz systematisch aufgearbeitet wurden. Man stelle sich vor, Herr Karadžić wäre gleich am Anfang, zum Beispiel 1995, gefasst und vor Gericht gestellt worden. Man hätte nicht die vielen Beweismittel, die in den kleinen Verfahren aufgebracht wurden und zum Teil auch plötzlich zur Verfügung standen, jetzt hier in diesem "großen Abschlussprozess" - wie ich das bezeichnen möchte - gehabt. Es ist in dieser Weise ähnlich wie hier in Deutschland, als es darum ging, die Mauerschützenverantwortlichkeit aufzurollen. Man hat angefangen bei den Mauerschützen und endete beim Politbüro.
Wie wichtig sind der Prozess sowie das Urteil im Fall Karadžić für die Aufarbeitung des Krieges in Bosnien-Herzegowina?
Das Urteil fasst sozusagen die Arbeit zusammen, die in den einzelnen Verfahren der letzten 20 Jahre aufgearbeitet worden sind. Es wurde festgestellt, dass es den sogenannten Plan A und Plan B gegeben hat, d.h. was ist zu tun mit den Gebieten in denen Muslime eine Mehrheit bilden und was mit denen, in welchen sie die Minderheit sind. Dieser Plan A und Plan B wurde in den meisten Urteilen Karadžić zugeschrieben, ohne das im Einzelnen nachweisen zu können und ihm Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Das ist jetzt also der Höhepunkt des Verfahrens und der Fragestellung, ob Karadžić diesen Masterplan allein oder mit anderen ausgearbeitet hat?
Der Prozess hat mehr als sechs Jahre gedauert. Warum so lange?
Weil eben sehr viel Material zur Verfügung steht. Die Staatsanwaltschaft hat auf all das zurückgegriffen, was in den vielen anderen Verfahren aufgekommen war und hat dieses als Beweismittel gegen Karadžić produziert. Auf der anderen Seite, die Verteidigung hat es sich nicht nehmen lassen auch schon Verurteilte aufzurufen und praktisch die einzelnen Verfahren in Kürze noch einmal dadurch aufzurollen. Das ist die eine Seite, womit man das begründen kann. Auf der anderen Seite muss man leider sagen, liegt es einfach am System. Es ist von Anfang an das falsche, anglo-amerikanische System gewählt worden. Nicht nur, dass die Betroffenen, vor allem auch die Opfer und die Angehörigen von Opfern, kaum verstanden haben, was unter diesem System in Den Haag passierte, es hat auch unnötig lange das Verfahren gestreckt.
Es ist ja in Bosnien-Herzegowina sehr oft bemängelt worden, dass der Prozess zu lange dauern würde. Die Opferfamilien hatten schließlich zu Recht Angst, dass Karadžić noch vor der Urteilssprechung sterben könnte, so wie im Fall Slobodan Milošević. Könnte der Prozess im Fall Karadžić womöglich eine Lektion für den internationalen Gerichtshof sein, dass solche Fälle in Zukunft schneller prozessiert werden?
Ich hoffe es, insbesondere in Hinsicht auf die Tatsache, dass der Jugoslawien-Strafgerichtshof - ebenso wie der Ruanda-Strafgerichtshof - doch sehr erfolgreiche Arbeit geleistet hat. Es sieht so aus, als ob die Internationale Gemeinschaft Angst hat, dass eine unabhängige Strafjustiz zu effektiv wird. Wir würden uns doch wohl alle wünschen, dass z.B. gegenwärtig die Delikte, die in Syrien begangen werden durch die verschiedensten Parteien, aufgearbeitet - und durch ein Gericht geklärt werden können. Aber, insbesondere der UN Sicherheitsrat möchte dies gegenwärtig nicht.
Können wir insofern festhalten, dass der Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien im Fall Karadžić und in den vielen anderen Fällen gute Arbeit geleistet hat?
Ich würde sagen, unter den gegebenen Umständen, ja. Schließlich wurden alle Beteiligten ins kalte Wasser geschmissen, und es hat ja noch nie in der Geschichte der Menschheit ein vergleichbares Gericht gegeben, wie das für das frühere Jugoslawien - sieht man einmal von der Nürnberger Siegerjustiz ab. Allerdings hat es auf der anderen Seite gezeigt, dass große Staaten, um es mal ganz vorsichtig zu sagen, doch sehr große Sorgen haben, dass unabhängige Richter zu sehr nachforschen und dabei auch die Ermittlungen ausstrecken könnten auf Verantwortliche, die aus anderen Staaten als dem früheren Jugoslawien kommen. Aber, soweit es um die Angeklagten ging, die auf der Gesuchtenliste standen, als ich als Richter antrat beim Jugoslawien-Tribunal, sind alle einem Verfahren zugeführt worden. Es handelt sich um insgesamt 163 Personen.
Kann eine Berufung seitens Karadžić erwartet werden?
Es ist, je nachdem wie die Sache ausgeht, eine Berufung eigentlich mit Sicherheit zu erwarten. Wahrscheinlich von beiden Seiten, also sowohl von der Staatsanwaltschaft, als auch von Herrn Karadžić.
Was passiert mit dem ICTY nach dem abschließenden Urteil im Fall Karadžić, vor allem vor dem Hintergrund, dass mitten in diesem Prozess entschieden wurde, das Gericht zu schließen und es durch einen sogenannten Residualmechanismus zu ersetzen, so wie es momentan ja auch arbeitet?
Die Großmächte, damit meine ich die fünf UN Vetomächte im Sicherheitsrat, hatten ersichtlich kein Interesse mehr daran, aus welchem Grund auch immer, dass der Jugoslawien-Strafgerichtshof und der Ruanda-Strafgerichtshof weiter arbeiten. Ihnen hat es, auf russischer Seite, zum Teil sicherlich nicht gefallen, wie weit die Ermittlungen gegen Serben gelaufen sind. Oder wie weit Ermittlungen gegangen sind gegen französische Personen im Ruanda-Tribunal. Man hat hier das getan, was man eigentlich aus juristischer Sicht niemals tun dürfte, nämlich ein Gericht aufgelöst bevor es seine Arbeit zu Ende gebracht hat. Für mich war das eine ungehörige politische Einmischung, die Gerichte vor Aufgabenerledigung aufzulösen und von nun an während laufender Verfahren dafür zu sorgen, dass ein anders zusammengesetztes und sich anders nennendes Gericht an die Stelle tritt. Und das zeigt sich auch als eine Lehre für die Zukunft. Die internationale Strafgerichtsbarkeit muss noch sehr hart für ihre Unabhängigkeit kämpfen.
Wolfgang Schomburg ist Experte für internationales Strafrecht. 2001 ist er als erster deutscher Richter am Kriegsverbrechertribunal der Vereinten Nationen vereidigt worden. Bis 2008 war er als Richter an den Internationalen Strafgerichtshöfen für das ehemalige Jugoslawien und am Tribunal für Ruanda tätig.
Das Interview führte: Marina Martinović