Irakischer Militäraufbau trotz Waffenembargo
15. April 2005Der irakische Botschafter bei den Vereinten Nationen versuchte, erneut Druck zu machen: Samir Sumaidaie appellierte vor wenigen Tagen an den UN-Sicherheitsrat, das Waffenembargo gegen sein Land aufzuheben. Außerdem forderte er ein Ende der Zahlungen für Inspektionen der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), die seit dem amerikanisch-geführten Einmarsch nicht mehr im Lande gewesen sind. "Man kann uns nicht Monat für Monat warten lassen", klagte er. "Der Irak ist eine in den Kinderschuhen steckende Demokratie, die sowohl international als auch national dem Recht verpflichtet ist. Als solche hat sie das legitime Recht zu erwarten, wie jedes andere Land behandelt zu werden."
"Er hat Recht", sagt Hans-Joachim Heintze, Völkerrechtler an der Universität Bochum. "Nachdem die Koalitionstruppen verifiziert haben, dass es im Irak keine Massenvernichtungswaffen gibt, ergibt auch das Weiterbestehen der Sonderkommission zur Überwachung der Abrüstung der irakischen Massenvernichtungswaffen überhaupt keinen Sinn mehr."
Business as usual
Die UN-Sonderkommission zur Kontrolle des Irak mit Sitz in New York besteht jedoch ebenso weiter wie das Waffenembargo gegen das Land. Zwar wurden durch die UN-Resolution 1483 vom 23. Mai 2003 alle Sanktionen gegen den Irak aufgehoben. Das Waffenembargo gegen den Irak war davon jedoch ausdrücklich ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen konnte nur die Provisorische Koalitionsbehörde unter Leitung des US-Zivilverwalters Paul Bremer erteilen. Waren damals Waffen- und Materialkäufe wenigstens über die Bremer-Behörde möglich, kann die irakische Übergangsregierung seit ihrer Machtübernahme im Juni 2004 keine Rüstungsgüter mehr kaufen.
"Es ist völlig absurd, dass das Waffenembargo gegen den Irak weiter besteht, die neue Regierung aber gleichzeitig funktionierende Streitkräfte und eine eigene Polizeitruppe aufbauen und ausrüsten soll", sagt Heintze. Ein Kuriosum: Sowohl das Waffenembargo wie auch der Wiederaufbau des Landes sind durch UN-Resolutionen gedeckt. Während Resolution 1483 das Waffenembargo gegen den Irak aufrecht erhält, werden die Mitgliedstaaten gleichzeitig per Resolution 1511 vom 16. Oktober 2003 aufgefordert "zur Ausrüstung und Ausbildung der irakischen Polizei- und Sicherheitskräfte beizutragen".
Zahlungen für mögliche Inspektionen
Der Irak darf keine Rüstungsgüter kaufen, muss aber weiter für die Überwachung seiner Atomkapazitäten durch die IAEA bezahlen. Grundlage ist die UN-Resolution 687 aus dem Jahr 1991, die durch Resolution 1546 vom Juni 2004 erneuert wurde. Für das Haushaltsjahr 2006/07 hat die Behörde nach Angaben ihres Pressesprechers Peter Rickwood zwölf Millionen Dollar veranschlagt. Seit 1991 hätten die tatsächlichen IAEA-Ausgaben jedoch nie mehr als fünf Millionen Dollar pro Jahr betragen. "Wir sind bereit, jederzeit in den Irak zurückzukehren", erklärte Rickwood. "Der Sicherheitsrat sollte endlich beschließen, diese Sanktionen aufzuheben", sagt dagegen der Bochumer Völkerrechtler Heintze.