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Politik

Jordanien kommt bei Baschir glimpflich davon

6. Mai 2019

Das Weltstrafgericht hat seinen Beschluss revidiert, wegen Jordaniens Umgang mit Sudans Ex-Herrscher den UN-Sicherheitsrat einzuschalten. Doch die Richter stellten auch fest: Ein hohes Staatsamt schützt vor Strafe nicht.

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Sudan April 2019 | Omar al-Baschir, Präsident
Bild: Reuters/M. Nureldin Abdallah

Ein amtierendes Staatsoberhaupt ist nach einem Urteil des Weltstrafgerichtes nicht durch Immunität geschützt vor internationaler Strafverfolgung. Daher hätte Jordanien den nun abgesetzten Staatspräsidenten des Sudan, Omar al-Baschir, 2017 bei dessen Besuch festnehmen und an den Internationalen Strafgerichtshof ausliefern müssen. Mit diesem Urteil bekräftigten die Richter der Berufungskammer in Den Haag das Urteil der ersten Instanz.

Es geht um Baschirs Jordanien-Besuch 2017

Allerdings wird das Fehlverhalten keine Konsequenzen haben für Jordanien. Gegen Al-Baschir, der im April vom Militär abgesetzt und inhaftiert worden war, hatte das Den Haager Gericht bereits 2009 einen Haftbefehl erlassen. Ihm werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der westlichen Region Darfur zur Last gelegt. Al-Baschir hatte dennoch im März 2017 Jordanien besucht und dort an einem Gipfeltreffen der Arabischen Liga teilgenommen. Er wurde aber nicht festgenommen und ausgeliefert. Dazu wäre das Land nach dem Urteil als Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes verpflichtet gewesen.

Omar Al-Baschir (Dritter von links) im Kreise von Kollegen beim Gipfel der Arabischen Liga 2017 in Amman  (Foto: mages/ZumaPress/Egyptian President Office)
Stein des Anstoßes: Omar Al-Baschir (Dritter von links) beim Gipfel der Arabischen Liga 2017 in Amman Bild: Imago Images/ZumaPress/Egyptian President Office

Jordanien hatte nach Ansicht der Richter zudem eine doppelte Verpflichtung, weil es nämlich auch die UN-Konvention gegen Völkermord ratifiziert hatte. Amman hatte die Festnahme damals abgelehnt mit dem Hinweis auf die Immunität des Staatschefs. Das Berufungsgericht korrigierte allerdings die in erster Instanz verhängte Sanktion gegen Jordanien. Das Fehlverhalten dürfe nicht dem UN-Sicherheitsrat und der Konferenz der Vertragsstaaten gemeldet werden, urteilten die Richter mit knapper Mehrheit.

Befragung wegen Korruptionsverdacht

Erst am Sonntag - und damit gut drei Wochen nach dem Militärputsch im Sudan - war Al-Baschir wegen Korruptionsverdacht von der Justiz befragt worden. Bei dem 75-Jährigen, der fast drei Jahrzehnte an der Macht war, seien große Geldsummen ungeklärter Herkunft sichergestellt worden, erklärte der Generalstaatsanwalt. Al-Baschir befindet sich seit Mitte April in einem Gefängnis in der Hauptstadt Khartum.

Der neue starke Mann in Khartum: General Abdel Fattah al-Burhan (Foto: picture-alliance/AA)
Der neue starke Mann in Khartum: General Abdel Fattah al-BurhanBild: picture-alliance/AA

Militär will sich zu Übergangsperiode äußern  

An diesem Montag will der Übergangsrat des Militärs seine Vorstellungen über die Übergangsperiode des Sudans darlegen. An dessen Spitze steht General Abdel Fattah al-Burhan. Demonstranten fordern seit Wochen eine rasche Übergabe der Macht an eine zivile Übergangsregierung mit allenfalls minimaler Beteiligung des Militärs. Zwar haben sich Militär und Vertreter einer Dachorganisation verschiedener regierungskritischer Gruppierungen auf ein Gremium mit militärischen und zivilen Mitgliedern geeinigt, das das Land bis zu Neuwahlen regieren soll. Allerdings streiten Militär und Oppositionelle darüber, wer in dem Gremium das Sagen hat und welche Rechte es bekommen soll. Die Generäle wollen sich den Zugriff auf alle sicherheitsrelevanten Ministerien - wie Inneres und Verteidigung - sichern. Zudem beanspruchen sie das Präsidentenamt.

sti/kle (afp, dpa, rtr)