Geldstrafe wegen Beleidigung Erdogans
25. April 2016Ein Gericht in Istanbul verurteilte den Chefredakteur der regierungskritischen Zeitung "Cumhuriyet", Can Dündar, wegen "Beleidigung" von Präsident Recep Tayyip Erdogan zu einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 9000 Euro.
In dem Verfahren ging um mehrere in der Zeitung Ende 2013 veröffentlichte Berichte über einen Korruptionsskandal, in den auch Minister verwickelt gewesen sein sollen. Die Artikel stellten eine "Beleidigung" des damaligen Regierungschefs Erdogan, seines Sohnes sowie sieben weiterer Verantwortlicher dar, befand das Gericht in Istanbul.
Berufung angekündigt
Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu neun Jahre und vier Monate Haft gefordert. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch kündigten die Verteidiger von Dündar Berufung an. Der Chefredakteur schrieb auf Twitter: "Wenn das Enthüllen der Wahrheit ein Verbrechen ist, dann werden wir es weiter begehen."
Dündar und ein Journalist seiner Zeitung sind in einem anderen Prozess wegen Spionage angeklagt. Dabei wird ihnen wegen der Veröffentlichung eines Artikels im Mai 2014 über Waffenlieferungen des türkischen Geheimdienstes an Islamisten in Syrien auch die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Erdogan hatte persönlich Strafanzeige gestellt und erklärt, dass die Verantwortlichen von "Cumhuriyet" "einen hohen Preis" zahlen würden für die Veröffentlichung. Den beiden Journalisten droht lebenslange Haft.
Dieses Verfahren ist der Ausgangspunkt des deutsch-türkischen Streits um Satire-Freiheit und die Würde und Ehre Erdogans. Der deutsche Botschafter in Ankara, Martin Erdmann, beobachtete zusammen mit Diplomaten anderer Länder im März den Auftakt des Prozesses gegen Dündar und dessen Kollegen Erdem Gül.
Die türkische Regierung reagierte verärgert, Erdogan warf den Diplomaten vor, Stärke demonstrieren zu wollen. Als auch noch ein satirisches Liedchen über den Präsidenten in der NDR-Fernsehsendung extra3 Schlagzeilen machte, wurde Erdmann ins Außenministerium in Ankara einbestellt.
Es folgte das unter die Gürtellinie zielende Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann gegen Erdogan und die Forderung des türkischen Präsidenten, den ZDF-Moderator wegen Beleidigung strafrechtlich zu belangen. Gemäß den Bestimmungen im deutschen Strafgesetz-Buch ermächtigte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Staatsanwaltschaft Mainz, dort hat das ZDF seinen Sitz, zu Ermittlungen gegen Böhmermann.
Böhmermann geht wieder auf Sendung
Vielleicht findet der Streit ja bald eine Fortsetzung. Denn der abgetauchte Satiriker bereitet sein Fernsehcomeback vor: Die nächste Sendung von Böhmermanns "Neo Magazin Royale" wird am 11. Mai aufgezeichnet und am darauffolgenden Tag ausgestrahlt, wie das ZDF bestätigte.
wl/kle (dpa, afp)