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Politik

Kein Sorgerecht für IS-Rückkehrer mit Kindern?

27. April 2019

Die Bundesregierung hat erste Kinder deutscher Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" aus dem Irak zurückgeholt. Nach Medienberichten prüfen jetzt Jugendämter, ob den Eltern das Sorgerecht entzogen werden kann.

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Syrien Frau und Kind eines vermeintlichen IS Kämpfers in Rakka
Frau und Kind eines mutmaßlichen IS-Kämpfers in der syrischen Stadt Rakka (Archivbild) Bild: Getty Images/AFP/B. Kilic

Anhänger der Terrororganisation IS, die nach Syrien oder in den Irak ausgereist sind und wieder nach Deutschland zurückkommen, könnten das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren. Wie das Recherchetrio aus Westdeutschem Rundfunk, Norddeutschem Rundfunk und "Süddeutscher Zeitung" berichtet, stellen derzeit mehrere deutsche Jugendämter zusammen mit Polizei, Verfassungsschutz und Sozialbehörden solche Fälle auf den Prüfstand. In einigen der Fälle ermitteln auch Sicherheitsbehörden gegen IS-Anhänger wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.

Konkret geht es um radikalisierte Eltern, die ihre Kinder bei der Ausreise in das Kriegsgebiet mitgenommen haben. Die Experten aus Jugendämtern, Sozial- und Sicherheitsbehörden überprüfen, ob die Dschihadisten ihre Kinder bewusst in Gefahr gebracht und damit ihre Fürsorgepflicht verletzt haben. Die Eltern könnten somit das Sorgerecht verlieren und die Kinder nach der Rückkehr aus Syrien und dem Irak in die Obhut von Verwandten oder Pflegefamilien in Deutschland kommen. Bisher ist dies aber noch in keinem Fall von einem Familiengericht entschieden worden. Inzwischen beschäftigen sich auch Staatsanwaltschaften mit möglichen Verstößen gegen die Fürsorge- oder Erziehungspflicht.

Verbrechen vor Kinderaugen?

"Die Kinder, die mit in das Herrschaftsgebiet des so genannten 'Islamischen Staates' mitgenommen wurden, waren dort rund um die Uhr der menschenverachtenden Ideologie dieser Terrororganisation ausgesetzt", sagt der Leiter des Landeskriminalamtes (LKA) Bremen, Daniel Heinke. Den deutschen Sicherheitsbehörden lägen zahlreiche Informationen vor, dass auch "schwerste Gewalttaten und Mord in Gegenwart von Kindern" begangen worden seien.

Zudem hätten die Kinder an der "aufgezwungenen Lebensführung" der islamistischen Eltern teilgenommen, die vom "Hass auf vermeintlich Ungläubige, eine aggressive Ablehnung einer demokratischen und freien Gesellschaft und der Unterdrückung der Frau" geprägt gewesen sei. "Es liegt daher in diesen Fällen nahe, dass diese Kinder aufgrund der Handlungen ihrer Eltern in ihrer psychischen Entwicklung erheblich beeinträchtigt wurden", so LKA-Leiter Heinke.

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Hohe Hürden

Florian Endres, Leiter der Beratungsstelle Radikalisierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), erklärt dazu: "Radikalisierte Eltern erziehen ihre Kinder häufig in einer bestimmten politischen oder religiösen Ideologie. Dabei können die Kinder durchaus Schaden nehmen, etwa indem ihr Sozialleben massiv eingeschränkt wird." Allerdings gebe es sehr hohe Hürden, bis das Sorgerecht für Kinder entzogen werden könne. "Es obliegt den Jugendämtern das zu überprüfen."

Derweil warnt der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) vor einer Pauschallösung. "Das Recht des Kindes auf seine Eltern einerseits und eine mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls durch extremistisches Gedankengut andererseits müssen sorgsam gegeneinander abgewogen werden", so die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn.

Gerade Kleinstkindern könne eine Trennung von den Kindern massiv schaden. "Andererseits birgt das Aufwachsen in einer ideologisch geprägten Umgebung natürlich große Risiken für die kindliche Entwicklung. Jeder Fall muss deshalb mit seinen jeweiligen Gegebenheiten einzeln betrachtet und entschieden werden."

Dutzende Kinder betroffen

Mehr als 1000 Islamisten aus Deutschland sind nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren in das Kriegsgebiet nach Syrien und in den Irak ausgereist. Etwa ein Drittel ist inzwischen zurück in der Bundesrepublik. Rund 70 IS-Anhänger mit deutscher Staatsangehörigkeit befinden sich derzeit in kurdischen Gefangenenlagern in Nordsyrien und in Gefängnissen im Irak. Hinzu kommen mehr als 50 Kinder, die größtenteils vor Ort geboren wurden.

Die deutschen Behörden erhöhen auch auf anderer Ebene den Druck auf deutsche IS-Kämpfer. Diese sollen unter bestimmten Bedingungen ihre Staatsangehörigkeit verlieren. Das Bundeskabinett beschloss Anfang April einen Gesetzentwurf, wonach Kämpfern in einer ausländischen Terrormiliz, die mehrere Staatsbürgerschaften haben, damit rechnen müssen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Voraussetzung ist, dass die Kämpfer mindestens 18 Jahre sind.

Abschreckung durch Passentzug

Die Gesetzesänderung kann aber nur auf künftige Fälle angewendet werden und nicht rückwirkend greifen. Sie solle aber abschreckende Wirkung auf Menschen haben, die mit dem Gedanken spielten, sich etwa der radikal-islamischen IS-Miliz anzuschließen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Wenn mehrere Länder die Staatsangehörigkeit entziehen wollen, sollen solche Einzelfälle geprüft werden, da Deutschland niemanden in die Staatenlosigkeit entlassen will.

Schon jetzt kann in Deutschland die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sich der Betreffende freiwillig ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums ausländischen Streitkräften anschließt. Dieses Gesetz würde nun nach einem "Ja" des Parlaments ergänzt.

US-Präsident Donald Trump hatte die Europäer aufgefordert, mehr als 800 gefangene Kämpfer des IS zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Da das geplante Gesetz nicht rückwirkend angewandt werden kann, würden die Deutschen unter ihnen die Staatsbürgerschaft behalten.

kle/rb (ARD, tagesschau.de, rtr, dpa)