Tod nach Herzversagen durch Zyankali
1. Dezember 2017Wie die niederländische Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde durch das Gift bei Slobodan Praljak Herzversagen verursacht, das zu seinem Tode führte. Die vorläufigen Ergebnisse der toxikologischen Tests hätten ergeben, "dass Herr Praljak eine Konzentration von Zyankali im Blut hatte". Die Ermittler rätseln weiter, wie der 72-jährige Kriegsverbrecher an die Chemikalie kommen konnte und wie er das Giftfläschchen trotz der strengen Sicherheitsauflagen in den Gerichtssaal schmuggeln konnte.
Tribunal leitet eigene Untersuchung des Suizids ein
Das UN-Tribunal für das frühere Jugoslawien lässt ergänzend zu den Ermittlungen der niederländischen Staatsanwaltschaft den Suizid Prajaks von unabhängigen Experten untersuchen. Die Ermittlungen sollen sich auf interne Vorgänge bei dem Gerichtshof konzentrieren und Empfehlungen für künftige Verfahren ausarbeiten, teilte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien mit. Die Untersuchung solle in der kommenden Woche beginnen, ihre Ergebnisse sollen bereits vor Jahresende veröffentlicht werden. Der Richter Hassan Jallow werde die Ermittlungen leiten, die "den vorliegenden Vorgang bewerten" sollen, erklärte das Tribunal.
Letzter Prozess des Tribunals
Praljak hatte am Mittwoch im niederländischen Den Haag nach der Verlesung des Revisionsurteils zunächst lautstark gegen die Entscheidung der Richter protestiert, ihn endgültig zu 20 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Dann zückte er eine kleine braune Flasche und trank daraus. Wenig später starb er im Krankenhaus.
Zusammen mit Paljak waren im letzten Revisionsverfahren des Tribunals fünf weitere ehemals hochrangige Vertreter der bosnischen Kroaten wegen schwerster Kriegsverbrechen im Bosnienkrieg (1992-1995) schuldig gesprochen worden. Praljak hatte sich dem Tribunal 2004 gestellt. Die sechs Männer waren 2013 verurteilt worden. Praljak war unter anderem für schuldig befunden worden, im November 1993 die Zerstörung der alten Brücke von Mostar aus osmanischer Zeit angeordnet zu haben. Dadurch sei der muslimischen Zivilbevölkerung "unverhältnismäßig großer Schaden" entstanden, hatten die Richter im ersten Prozess geurteilt.
qu/bru (afp, dpae, APE)