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Staatseinfluss beim ZDF zu stark

25. März 2014

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen des Staatsvertrags für verfassungswidrig erklärt. Anlass von Klagen war die Nicht-Verlängerung des Vertrages des damaligen ZDF-Chefredakteurs Brender im Jahr 2009.

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Die ZDF-Zentrale in Mainz-Lerchenberg (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) erheblich gestutzt. Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, wie das Karlsruher Gericht in einem Urteil entschied. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates "keinen bestimmenden Einfluss" mehr ausüben.

Keine Staatsfreiheit, aber Staatsferne

Die Bundesländer sind nun beauftragt, bis zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Der Vorsitzende Richter des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, betonte bei der Urteilsverkündung, gefordert sei keine Staatsfreiheit der Aufsichtsgremien, sondern Staatsferne.

Geklagt hatten die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg. Sie argumentieren, die Staatsquoten im ZDF-Fernsehrat und im ZDF-Verwaltungsrat seien mit jeweils mehr als 40 Prozent zu hoch. Anlass für das Verfahren war die "Causa Brender". 2009 hatte der Unions-dominierte ZDF-Verwaltungsrat den Vertrag des damaligen Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht verlängert - maßgeblich auf Betreiben des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU).

der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch (l.) und der frühere ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender (Foto: picture-alliance/dpa)
2009 Kontrahenten: der damalige hessische Ministerpräsident Koch (l.) und ZDF-Chefredakteur BrenderBild: picture-alliance/dpa

Bei der mündlichen Verhandlung im November hatten die Richter bereits durchblicken lassen, dass sie den hohen Einfluss der Politik in den ZDF-Gremien für problematisch halten. Möglicherweise hat das Urteil auch Konsequenzen für die Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD-Anstalten.

Drei Ministerpräsidenten im Verwaltungsrat

Das Gericht musste sich in seiner Geschichte immer wieder mit dem Einfluss der Politik auf den Rundfunk auseinandersetzen. Eine konkrete Quote für Staatsvertreter in den Aufsichtsgremien legten die Richter bislang nicht fest. Unter Medienrechtlern ist umstritten, welche Gremienmitglieder überhaupt dem staatlichen Bereich zuzuordnen sind.

Im ZDF-Fernsehrat sitzen 77 Vertreter von Bund, Ländern, Parteien, Glaubensgemeinschaften und Interessengruppen wie Berufskammern, Gewerkschaften oder Wohlfahrtsverbänden. Das Gremium stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt und berät den Intendanten und muss der Besetzung des Chefredakteurs zustimmen. Dem Verwaltungsrat gehören neben acht Fernsehrat-Delegierten und einem Vertreter des Bundes auch drei aktuelle und zwei ehemalige Ministerpräsidenten an. Den Vorsitz hat der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten vor allem in Haushaltsfragen.

sti/hf (dpa, afp, epd)