Puigdemont darf bei Europawahl nicht antreten
29. April 2019Die Partei "Gemeinsam für Katalonien" warf der Wahlkommission vor, ihren Vorsitzenden Carles Puigdemont (Archivbild) "zum Schweigen" bringen zu wollen. Die Behörde wollte sich auf Anfrage nicht zu der Entscheidung äußern.
Der ins Exil geflohene Puigdemont wollte bei der Wahl Ende Mai als Spitzenkandidat seines Bündnisses antreten. Neben dem Ex-Regionalpräsidenten wurden auch zwei weitere Anführer der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung nicht zugelassen. Toni Comin und Clara Ponsati hatten sich ähnlich wie Puigdemont im Herbst 2017 ins Ausland abgesetzt.
Streitpunkt Referendum
Auslöser war das umstrittene Referendum, in dessen Folge Puigdemont die Unabhängigkeit der nordostspanischen Region Katalonien erklärt hatte. Er wurde daraufhin von der Zentralregierung in Madrid als Regionalpräsident abgesetzt. Um einer Verhaftung wegen Rebellion zu entgehen, floh er ins Exil nach Belgien. In Spanien ist der Haftbefehl gegen ihn weiterhin in Kraft.
Das spanische Wahlrecht schreibt vor, dass EU-Abgeordnete zu Beginn ihres Mandats in Madrid auf die Verfassung schwören müssen. Puigdemont würden dann Festnahme und Prozess drohen. Ihm blieb nach seiner Flucht ins belgische Exil ein Prozess erspart, da die spanische Justiz keine Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten führt. Sie hatte sich vergeblich um die Auslieferung Puigdemonts unter anderem auch aus Deutschland bemüht.
Bei der spanischen Parlamentswahl am Sonntag konnten katalanische Unabhängigkeitsbefürworter zulegen: Sie gewannen 22 der 350 Abgeordnetensitze. Auch fünf inhaftierte Anführer der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung wurden ins Parlament gewählt, darunter der frühere katalanische Vize-Regionalpräsident Oriol Junqueras, dem derzeit der Prozess in Madrid gemacht wird.
Der mit ihm angeklagte Raul Romeva gewann für dieselbe Partei einen Sitz im Senat. Ebenfalls gewählt wurden Jordi Sanchez, Jordi Turull und Josep Rull von Puigdemonts Partei "Gemeinsam für Katalonien".
cgn/jj (ap, afp)