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Glaube

Corona-Infizierten werden Sünden erlassen

20. März 2020

Gläubigen, die an Corona erkrankt sind, soll verziehen werden - wenn sie zuvor einige Bedingungen erfüllen. Nach Angaben des Vatikan müssen sie unter anderem weiterhin an Gottesdiensten teilnehmen - aber nur online.

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Trier | Live-Übertragung Gottesdienst
Auch dieser Gottesdienst im Dom zu Trier (15. März) war nur auf dem Bildschirm zu verfolgenBild: picture-alliance/dpa/B. Trier

Nach einem von einem vatikanischen Gericht veröffentlichten Erlass müssen die Betroffenen unter anderem an digitalen Andachten teilnehmen, um ihren "Geist völlig von der Sünde gelöst" zu haben. Auch die Bibellektüre kann demnach Sünden streichen, wenn sie "mindestens eine halbe Stunde" umfasst.

Absolution erhalten laut dem Erlass auch alle Katholiken, die sich unter der Gefahr einer eigenen Ansteckung um Corona-Patienten kümmern, sowie solche, die ausgiebig für die Erkrankten und ein Ende der Pandemie beten. Sterbende, die "im Laufe ihres Lebens regelmäßig einige Gebete gesprochen haben", werden ebenfalls von ihren Sünden freigesprochen, wenn sie dies wünschen.

In einer weiteren Erklärung des Vatikans heißt es, in den am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Gebieten könne künftig die Absolution auch "kollektiv" und ohne vorherige individuelle Beichte erteilt werden. Als Beispiel schlug der Heilige Stuhl vor, die Sünden per Lautsprecher vor dem Eingang von Krankenstationen zu erlassen, in denen kranke und vom Tod bedrohte Patienten liegen. 

Trotz Corona keine Verschiebung von Ostern 

Trotz der weltweiten Corona-Krise hält der Vatikan am Osterfest zum vorgesehenen Datum am 12. April fest. Das entschied die zuständige Gottesdienst-Kongregation per Dekret. Zur Begründung hieß es, Ostern bilde das Herz des liturgischen Jahres und könne nicht verschoben werden. Wo entsprechende Versammlungsbeschränkungen von staatlichen oder kirchlichen Autoritäten in Kraft seien, könnten Bischöfe und Priester die Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostern "ohne physische Teilnahme von Gläubigen" feiern.

Die Gottesdienste des Karfreitag und der Osternacht sollen "nach Maßgabe der konkreten Möglichkeiten" gehalten werden. Bei der Feier vom Leiden und Sterben Christi am Karfreitag wird ein besonderes Gebet eingefügt, für die Kranken, die Verstorbenen und jene, die durch die Krise verwirrt sind. In der Osternacht erfolgt die Entzündung der Osterkerze ohne die vorbereitenden Riten und ohne folgende Prozession. Die Taufliturgie innerhalb der Osternachtfeier, in der üblicherweise auch eine Besprengung mit Weihwasser stattfindet, kann auf die Erneuerung des Taufversprechens beschränkt werden.

Hf/ie (kna, afp)