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NATO Kosovo-Krieg

Saša Bojić12. September 2013

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Es besteht keine Schadensersatzpflicht Deutschlands wegen ziviler Opfer eines NATO-Luftangriffs im Kosovo-Krieg. Bei dem Angriff im Jahre 1999 starben zehn Zivilisten.

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Varvarin zerstörte Brücke (dpa pixel)
Zerstörte Brücke in VarvarinBild: picture-alliance/dpa

Das Völkerrecht kennt keine allgemeine Regel, wonach Einzelpersonen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht Schadensersatz oder Entschädigung vom verantwortlichen Staat einklagen können, stellt das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVG) in seinem Urteil fest. Derartige Ansprüche stünden grundsätzlich nur dem Heimatstaat der Opfer zu, so das Gericht. Daher haben die Opfer des NATO-Luftangriffs in der Nähe der serbischen Stadt Varvarin im Mai 1999 keine Möglichkeit als individuelle Kläger den deutschen Staat anzuklagen.

Professor Stefan Talmon, Völkerrechtsexperte an der Bonner Universität, bestätigt gegenüber der DW, dass "aus dem Völkerrecht selbst sich kein unmittelbarer Schadenersatzanspruch des Einzelnen ableiten lässt: Im Falle des Varvarin-Verfahrens obläge es Serbien als Staat, einen Anspruch gegen die BRD oder gegen andere NATO-Staaten geltend zu machen."

Verica Ciric, eine der Klägerinnen auf Schadensersatz für die NATO- Luftangriffe im Kosovo-Krieg, zeigt am 10.12.2003 im Bonner Landgericht vor der Urteilsverkündung Todesanzeigen für die Opfer in einer Informationsbroschüre (Foto: dpa)
Die Schadenersatzklage wegen des NATO-Angriffs 1999 in Serbien ist gescheitertBild: picture-alliance/dpa

Diese grundsätzliche Entscheidung des Gericht könnte wegweisend auch für ein anderes Verfahren sein, das derzeit vor dem Landgericht Bonn läuft. Hier haben die Angehörigen der Opfer und Geschädigte des Luftangriffs bei Kunduz vom 4. Septemper 2009 Deutschland auf Schadenersatz verklagt - vor derselben Kammer, die bereits über die Ansprüche der Opfer von Varvarin zu entscheiden hatte.

Entschädigungsansprüche von Einzelpersonen sind unmöglich

Für die Anwaltskanzlei, die die Angehörigen von Varvarin vertritt, ist diese Position des geltenden Rechtes "ungeheuer konservativ". Sie sei aus früheren Streitigkeiten Deutschlands mit Griechenland und Italien um die Ansprüche von NS-Opfern entstanden, sagt Wolfgang Kaleck, einer der Anwälte der Kanzlei und Generalsekretär des Europäischen Zentrums für Verfassungs- und Menschenrechte im Gespräch mit der DW. "Im Grunde genommen ist es einer unserer wichtigsten Punkte gewesen, dass wir, untermauert von zwei Gutachten angesehener deutscher Völkerrechtsprofessoren, gesagt haben, dass zum heutigen Zeitalter des Menschenrechtsschutzes eine Verpflichtung für die Staaten besteht, Entschädigung zu bezahlen, auch wenn nur Individuen - nicht vermittelt über den Staat - die Ansprüche geltend machen."

Afghanische Polizeibeamte untersuchen am 4. September 2009 bei Kundus, (AP Photo)
Auch der Angriff auf einen Tanklastwagen in Kunduz wird vor Gericht verhandeltBild: AP

Niederlande für Morde in Srebrenica verantwortlich

Genau das ist den Hinterbliebenen der Opfer des Völkermordes von Srebrenica 1995 gelungen, die den niederländischen Staat wegen Mordes in drei Fällen verklagt haben. Die niederländischen Blauhelm-Soldaten haben damals drei Muslime gezwungen, den holländischen Militärstützpunkt zu verlassen, obwohl sie mit Nachdruck um Schutz gebeten wurden. Diese Menschen wurden später, wie Tausende andere, von den Truppen des bosnisch-serbischen Befehlshabers Ratko Mladic ermordet. Das oberste Gericht in Den Haag hat nun entschieden, dass die Niederlande Mitschuld an ihrem Tod haben. Die Hinterbliebenen der drei Opfer können jetzt den niederländischen Staat auf eine Entschädigungszahlung verklagen.

Obwohl es auf den ersten Blick große Ähnlichkeiten gibt, unterscheidet sich dieser Fall von den Ereignissen in Varvarin insoweit, als Bosnien und Herzegowina 1995 bereits Mitglied der UNO und anderer internationaler Organisationen war, im Gegensatz zur 1999 bombardierten Bundesrepublik Jugoslawien. Außerdem waren deutsche Soldaten beim Angriff in Varvarin nicht direkt beteiligt, während die niederländischen Soldaten in Bosnien direkte Akteure waren, wenn auch unter UN-Flagge, da Srebrenica damals eine UN-Schutzzone war. Gerade deswegen hoffen nun viele Angehörige der Opfer aus Srebrenica, dass diese Entscheidung den Weg für weitere Schadensersatzansprüche sowohl gegen den niederländischen Staat, als auch gegen die UN ebnet.

Hasan Nuhanović (EPA/VALERIE KUYPERS)
Hasan Nuhanović hat den niederländischen Staat verklagt - und gewonnenBild: picture-alliance/dpa

"Serbien muss Reife zeigen"

Warum sich der serbische Staat nicht hinter die Ansprüche der Kläger aus Varvarin stellt, bleibt im Dunkeln. "Serbien hat sich nicht sonderlich bemüht, die Reparationsansprüche der Opfer kriegerischer Auseinandersetzunge im ehemaligen Jugoslawien zu klären - so war es auch mit Opfern von NATO-Luftangriffen", sagt Milan Antonijevic, Direktor des Belgrader Kommitees der Menschenrechtsanwälte im Gespräch mit der DW. Er geht davon aus, das die serbische Führung solche Ansprüche nicht erhebt, um die Wiedereingliederung Serbiens in die internationale Gemeinschaft nicht zu gefährden: "Die Staaten vermeiden in solchen Fällen Aktionen mit weit reichenden Folgen."

Trotzdem müsste der serbische Staat auch auf diesem Gebiet Reife zeigen und sein Verhalten gegenüber eigenen Opfern ändern, meint Antonijević: "Die Folgen der Luftangriffe waren sehr schwer." Die Frage nach der Verantwortung der Beteiligten sei ethisch durchaus berechtigt - dennoch sei die Entscheidung des BVG juristisch korrekt und keinesfalls politisch motiviert, so Antonijević.

Ein Radfahrer schaut am 1. Aug. 1999 auf die Reste einer Bruecke in Varvarin nahe (AP Photo/Nikola Fific)
Beri dem Angriff auf die Eisenbahnbrücke von Varvarin starben zehn MenschenBild: AP

Hoffnung in Straßburg?

Den Angehörigen der Opfer von Varvarin bleibt nun rein verfahrenstechnisch noch die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zu wenden. Die Erfolgsaussichten schätzt Stefan Talmon aber eher als gering. "Das ist kein Fall für den EGMR", sagt er, "denn es liegt bereits ein Urteil dieses Gerichtshofes vor, der sich mit dem Kosovo-Krieg befasst. In diesem sogenannten Bankovic-Verfahren ging es um die Bombardierung einer Radiostation in Belgrad durch NATO-Flugzeuge. Der EGMR hat festgestellt, dass dieses Verhalten nicht unter seine Gerichtsbarkeit fällt."

Die Begründung des Gerichts war, dass die Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention die in der Konvention verbrieften Rechte nur denjenigen Menschen gewährleisten, die sich unter ihrer Hoheitsgewalt befinden. "Menschen fallen aber nicht automatisch unter die Hoheitsgewalt eines Staates, wenn sie von diesem Staat bombardiert werden", erklärt der Völkerrechtler Stefan Talmon.