Keine Anklage gegen Oberst Klein
20. April 2010Die Bundesanwaltschaft hat am Montag (19.04.2010) das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und seinen Flugleitoffizier wegen des umstrittenen Luftangriffs bei Kundus eingestellt. Der deutsche Oberst habe nicht davon ausgehen müssen, dass sich Zivilisten bei den beiden von Taliban gekaperten Tanklastzügen aufhielten, als er den Angriff anordnete. Klein muss sich damit nicht für das Bombardement im September 2009 vor Gericht verantworten.
Die Justizbehörde erklärte in einer Pressemitteilung, dass die beiden Offiziere nicht gegen geltendes Recht verstoßen hätten. Weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch des deutschen Strafrechts seien verletzt worden. Bei dem Angriff waren 142 Menschen getötet worden, darunter neben Aufständischen auch zahlreiche Zivilisten. Gegen den am 4. September 2009 von Klein angeforderten Luftangriff durch zwei US-Kampfflugzeuge lagen mehrere Anzeigen vor. Erstmals hatte die Behörde gegen Bundeswehr-Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt.
Die Bundesanwaltschaft bewertete auch den Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan: Das Mandat der Afghanistan-Schutztruppe ISAF umfasse einen "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts". Die deutschen Soldaten seien im Rahmen dieses Einsatzes als "reguläre Kombattanten" zu Kriegshandlungen berechtigt. Damit scheide eine Strafbarkeit aus, wenn die Soldaten in völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen verwickelt seien.
Keine Hinweise auf Zivilisten
Laut Bundesanwaltschaft erfüllte Kleins Anordnung des Bombenabwurfs auf die beiden von den Taliban geraubten Tanklastzüge nicht den Tatbestand verbotener Methoden der Kriegsführung. Strafbar seien solche Angriffe, wenn der Täter "mit sicherer Erwartung" davon ausgehen könne, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilisten in einem Ausmaß verursache, das nicht im Verhältnis zum militärischen Nutzen des Angriffs stehe, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass der Oberst und der andere Offizier nicht davon ausgingen, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kundus-Flusses aufhielten. "Vielmehr konnten sie nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände annehmen, dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren", hieß es in der Mitteilung der Behörde.
Guttenberg: Mehr Rechtssicherheit für Soldaten
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat die Entscheidung der Bundesanwaltschaft begrüßt. Diese schaffe größtmögliche Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz, sagte Guttenberg am Montag nach Angaben seines Ministeriums. Guttenberg sagte, er freue sich, dass die Bundesanwaltschaft die Auffassung der Bundesregierung teile, dass in Afghanistan ein "nicht- internationaler bewaffneter Konflikt" herrsche. Die Bremer Anwälte einiger Opfer des Luftangriffs hingegen kündigten Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen an.
Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Wolfgang Schmelzer, begrüßte die Entscheidung: "Es gibt allen Soldaten mehr Sicherheit", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck, bewertete die Entscheidung als "Freispruch erster Klasse", der die Rechtssicherheit der Soldaten vor Ort stärke.
Klein stand seit dem Angriff massiv in der Kritik. In einem NATO-Untersuchungsbericht wurde er schwer belastet. So soll er diverse Regeln zur Vermeidung von zivilen Opfern nicht eingehalten und falsche Angaben gemacht haben. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft war sich Klein jedoch bewusst, dass zivile Opfer soweit wie irgend möglich zu vermeiden sind. Er habe keine "gebotene und praktikable" Aufklärung unterlassen, so die Behörde.
Autorin: Naima El Moussaoui (dpa, rtr, afp)
Redaktion: Herbert Peckmann