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RAF-Debatte:

7. Mai 2007

Bundespräsident Horst Köhler hat das Gnadengesuch des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar abgelehnt. Auch das Gesuch von Birgit Hogefeld wies der Bundespräsident ab. CDU-Politiker begrüßen Köhlers Entscheidung.

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Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar am 03.11.1992 im Oberlandesgericht in Stuttgart. Wegen eines Überfalls auf eine Züricher Bank im November 1979 wurde er zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: dpa
Christian Klar bleibt in HaftBild: picture-alliance/ dpa

Drei Tage nach seinem Treffen mit Christian Klar hat Bundespräsident Horst Köhler die Begnadigung des ehemaligen RAF-Terroristen abgelehnt. "Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen", teilte das Bundespräsidialamt am Montag (7.5.) in Berlin mit.

Klar sitzt seit November 1982 im Gefängnis. Seine Mindesthaftzeit
läuft Anfang 2009 aus. Er wurde unter anderem wegen Beteiligung an der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dem Bankier Jürgen Ponto zu fünf Mal Lebenslang verurteilt.

Entscheidung nach zahlreichen Gesprächen

Bundespräsident Horst Köhler, aufgenommen am 14. Februar 2006 bei einem offiziellen Fototermin an seinem Schreibtisch in seinem Amtssitz Schloss Bellevue in Berlin. Foto: AP
Bundespräsident KöhlerBild: AP

Der Bundespräsident berief sich bei seiner Entscheidung zu Klar unter anderem auf Stellungnahmen von Justizministerin Brigitte Zypries, des Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten. "Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar", hieß es in der Mitteilung. Über dieses Treffen wurden keine weiteren Informationen bekannt.

Zu Birgit Hogefeld, deren Urteil zu lebenslanger Freiheitsstrafe am 6. Januar 1999 rechtskräftig wurde, schrieb das Präsidialamt: "Der Bundespräsident wird zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden." Hogefeld ist seit dem 27. Juni 1993 in Haft. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

CDU begrüßt Entscheidung

Umgehend nach Bekanntgabe der Entscheidung meldeten sich deutsche Politker aller Fraktionen zu Wort. Die SPD-Spitze bezeichnete die Ablehnung als "souveräne Entscheidung des Bundespräsidenten". SPD-Generalsekretär Hubertus Heil sagte, er sei sicher, dass sich das Staatsoberhaupt dabei nicht habe unter Druck setzen lassen. Es sei eine gute Erfahrung in Deutschland, dass mit Terroristen der RAF wie mit anderen Straftätern umgegangen werde. Es sei aber trotzdem ein "dreister Versuch gewesen, den Bundespräsidenten zu nötigen", meinte Heil mit Blick auf jüngste Äußerungen verschiedener Unions-Politiker.

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat die Ablehnung des Gnadengesuchs begrüßt. "Ich persönlich habe große Sympathien für Köhlers Entscheidung", sagte der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende. "Ich finde die Entscheidung gut." Mit Blick auf Kritik aus der CSU an Köhler vor der Entscheidung sagte Koch, dies müsse bei einem Verfassungsorgan wie dem Bundespräsidenten nicht sein.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, sagte, er begrüße die Ablehnung des Gnadengesuchs. "Ich habe eine Begnadigung von Christian Klar immer abgelehnt, insbesondere deshalb, weil er nichts beiträgt zur Aufklärung der RAF-Verbrechen und auch keine Reue zeigt."

Freigang erst 2008

Christian Klar kann nun frühestens Anfang 2008 mit Freigang
rechnen. Dies teilte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll
(FDP) am Montag in Stuttgart mit. "Hafterleichterungen in Form eines Freigangs kann es für Klar vor 2008 nicht geben - auch in nicht in einem Theater", sagte Goll mit Blick auf das von Klar gewünschte Praktikum am Berliner Ensemble. (mad)