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Amokläufer droht Todesstrafe

1. April 2013

Im bevorstehenden Prozess gegen den Kino-Amokläufer von Aurora im US-Bundesstaat Colorado will die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe für den Angeklagten fordern. Ist der 25-jährige James Holmes wirklich schuldfähig?

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James Holmes mit seiner Verteidigerin Tamara Brady vor Gericht (Foto: REUTERS)
Bild: REUTERS

Die Anklage hat sich entschieden. "Für James Holmes bedeutet Gerechtigkeit den Tod", sagte Distrikts-Staatsanwalt George Brauchler bei einer Voranhörung am Montag vor einem Gericht in Centennial im US-Bundesstaat Colorado. Der Prozess um die Bluttat in einem Kino in Aurora soll am 5. August beginnen.

Es wird wohl ein langer, schwieriger Prozess

Experten rechnen mit einem langen und schwierigen Prozess. Im Zentrum dürfte der Streit stehen, ob der ehemalige Student, der psychische Probleme hatte, tatsächlich schuldfähig ist. Die Verteidiger haben bereits angedeutet, dass sie auf "nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit" plädieren wollen. Die Rechtsvertreter des Angeklagten dürften vor allem darauf verweisen, dass Holmes vor dem Amoklauf in psychiatrischer Behandlung war. Seine Anwälte haben von Anfang an argumentiert, dass er geistig krank sei. Auch seine mangelnden emotionalen Reaktionen deuteten darauf hin.

Der Fall hatte seinerzeit ganz Amerika erschüttert. Holmes war am 20. Juli des vergangenen Jahres schwer bewaffnet in eine mitternächtliche "Batman"-Filmpremiere in Aurora eingedrungen. Er hatte wild um sich geschossen. Zwölf zumeist junge Zuschauer starben, 58 weitere wurden schwer verletzt. Augenzeugen hatten berichtet, dass der junge Mann nach seiner Tat keinerlei emotionale Regung gezeigt habe. Bei bisherigen Anhörungen - zu denen er teilweise mit rot gefärbten Haaren erschien - wirkte er unbeteiligt und abweisend.

Keine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft einen Vergleich mit Holmes abgelehnt: Dieser wollte sich nach Angaben seiner Anwälte schuldig bekennen - falls die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Todesstrafe verzichtet. Dass Holmes der Schütze im Kino war, wird in dem Verfahren von keiner Seite infrage gestellt.

Laut Anklage hatte Holmes die Attacke in Aurora monatelang geplant und dafür ein Waffenarsenal angesammelt. In seiner Wohnung installierte er demnach Sprengfallen. Für den Überfall zog er sich laut Staatsanwaltschaft eine Art Polizeiuniform und Rüstung über, warf einen Gaskanister in das Kino und eröffnete das Feuer.

pg/haz (dpa, afp, apd)