Die Begründung des Gerichts ist glasklar: Zwar seien die Verleumdungen des Klägers unstreitig, Facebook sei aber "weder Täter noch Teilnehmer". Bei den Einträgen handle es sich um "fremde Inhalte der Nutzer des Portals".
Um was ging es? Der syrische Füchtling Anas Modamani hatte im Sommer 2015 ein Selfie von sich zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gemacht. Das Foto wurde vielfach veröffentlicht, Modamani kurzzeitig ein Star. Seitdem kursieren auf rechtsradikalen Web-Seiten, aber auch auf Facebook zahlreiche Fotomontagen, die den Syrer fälschlicherweise mit Anschlägen oder anderen Verbrechen in Verbindung bringen. Modamani wollte nun vor Gericht erreichen, dass Facebok die "Fake News" sucht und löscht. Und unterlag.
Keine publizistische Verantwortung
Das Urteil widerspricht jedwedem Gerechtigkeitsempfinden. Und dennoch hatten die Richter beim Landgericht Würzburg angesichts der Geschäftsbedingungen von Facebook und den gesetzlichen Regelungen in Deutschland wohl keine andere Wahl. Denn Facebook ist zwar das größte und wichtigste Soziale Medium weltweit, unterliegt aber keiner publizistischen Verantwortung - im Gegensatz zu deutschen Chefredakteuren, die dafür haften müssen, wenn sie Falschmeldungen in ihren Online-Portalen, Zeitungen oder Sendern verbreiten.
Das Geschäftsmodell von Facebook beruht nicht darauf, journalistisch fundierte Inhalte zu verbreiten. Der Publizist Friedrich Küppersbusch beschrieb es vielmehr folgendermaßen: "Je bescheuerter die Meldung, desto eher kann man Geld damit verdienen." Nicht nur Anas Modamani, auch die Grünen-Politikerin Renate Künast kann davon ein Lied singen. Ihr wurde Anfang Dezember 2016 in mehreren rechtsradikalen Facebook-Posts ein falsches, ehrverletzendes Zitat in den Mund gelegt. Obwohl sie den Facebook-Administratoren die Links nannte, dauerte es mehrere Tage, bis sie gelöscht wurden.
Kennzeichnen ist gut, löschen ist besser
In den USA hat Facebook testweise begonnen, solche Falschmeldungen zu kennzeichnen, in Deutschland soll das demnächst geschehen. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend. Denn überall da, wo Persönlichkeitsrechte berührt werden - wie das etwa im Fall Modamanis ist - kann eine Lösung nur darin bestehen, solche Einträge zu löschen. Und wenn Facebook nicht freiwillig dazu bereit ist, das zu tun, muss man das Unternehmen eben gesetzlich dazu verpflichten.
Es geht dabei nicht um Zensur. Es geht darum, dass Hasstiraden und Verleumdungen eben nicht mehr unter die Rede- und Meinungsfreiheit fallen.
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