1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Metallarbeitgeber klagen gegen Streiks

31. Januar 2018

Eine Reihe regionaler Arbeitgeberverbände geht juristisch gegen die 24-Stunden-Streiks in der Metallindustrie vor. Die IG-Metall zeigt sich von den Klagen unbeeindruckt. Doch worum geht es dabei eigentlich?

https://p.dw.com/p/2rs3v
Bayern |Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie
Bild: picture-alliance/dpa/L. Mirgeler

Die Fronten im Tarifstreit sind verhärtet, Knackpunkt ist vor allem die Gewerkschaftsforderung nach einem Teillohnausgleich für bestimmte Beschäftigte. Nachdem am vergangenen Samstag der bislang letzte Einigungsversuch zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaftsvertretern gescheitert war, hatte die IG Metall zu 24-Stunden-Warnstreiks aufgerufen. "Für eine derartige Eskalation habe ich kein Verständnis", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Metall-Verbands in NRW, Luitwin Mallmann. Die Streiks seien "scheinbar von langer Hand vorbereitet" gewesen, warf er der Gewerkschaft vor.

Mit dem Lohnausgleich würden Mitarbeiter für gleiche Arbeitsleistung unterschiedlich vergütet, und das sei eine "im Kern rechtswidrige Forderung, für die nicht gestreikt werden darf", erklärte Mallmann. Die angekündigten Klagen setzten mehrere regionale Arbeitgeberverbände am Mittwoch in die Tat um - so schaltete Südwestmetall das Arbeitsgericht Stuttgart ein, Bayern wandte sich an die Münchner Justiz und auch die Arbeitgeber in Berlin, Brandenburg und Sachsen sowie im Saarland zogen vor Gericht. Das Arbeitsgericht in Krefeld wies am Mittwochabend den Antrag eines Unternehmers auf einstweilige Verfügung gegen die ganztägigen Warnstreiks ab.

Klagewelle durch Ungleichbehandlung?

Aber warum ist die Forderung der IG Metall aus Sicht der Arbeitgeber rechtlich nicht in Ordnung? Was haben die Arbeitgeber gegen den teilweisen Lohnausgleich für Mitarbeiter, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen? Darum gehe es nicht, argumentieren die Arbeitgeber. Es gehe vielmehr um die Unterschiede, die sich dadurch zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen ergeben, erklärt Hagen Lesch vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) gegenüber der DW. 

"Wenn ein Beschäftigter seine Arbeitszeit von 35 auf 28 Stunden reduziert, weil er Kinder betreuen oder Angehörige pflegen will, und dann dafür einen Teillohnausgleich bekommt, steht er bei einer vergleichbaren Tätigkeit - relativ gesehen - besser da als ein Kollege, der bei 35 Stunden bleibt." Denn dann bekomme er den Lohn nicht entsprechend der reduzierten Arbeitszeit gekürzt, sondern weniger stark. Und er habe nicht nur einen Vorteil gegenüber Kollegen, die weiterhin 35 Stunden arbeiten, so Lesch, sondern auch gegenüber einer Person, "die vorher schon 22 Stunden in Teilzeit war und jetzt möglicherweise auf 28 Stunden hochgehen will. Das kann dazu führen, dass dann die Personen, die schlechter dastehen, klagen, weil sie sich diskriminiert fühlen."

Die Arbeitgeber gingen also nicht gegen die neue Streikform des 24-Stunden-Streiks vor, so Lesch, "sondern ihr Problem besteht darin, dass ein Teil der Tarifforderungen der IG Metall als rechtswidrig erachtet wird. Und wenn sie für ein rechtswidriges Ziel  streiken - auch wenn nur eins von fünf Zielen rechtswidrig ist - dann,  so die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - ist der gesamte Streik unzulässig." 

Die Arbeitgeber setzen darauf, dass die Justiz den Arbeitskampf als rechtswidrig einstuft und die Streiks stoppt. Außerdem fordern sie Schadenersatz für den Ausfall der Produktion. Zugleich signalisierten die Arbeitgeber aber auch weiterhin Gesprächsbereitschaft, Gesamtmetallpräsident Rainer Dulger hofft auf eine Einigung: "Unser Einigungswille ist nach wie vor gegeben, und wir werden auch so schnell wie möglich wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren", sagte Dulger im Bayerischen Rundfunk. Er warf der IG Metall vor, der Wille zum Streik sei größer gewesen als der zur Einigung.

IG-Metall-Bundesvorsitzender Jörg Hofmann
IG Metall-Chef Jörg Hofmann will an den 24-Stunden-Streiks festhalten - und droht mit der Urabstimmung Bild: picture-alliance/dpa/H. Hollemann

Gelassenheit bei der IG Metall

Die IG Metall zeigt sich von den Klagen der Arbeitgeber gegen die Tagesstreiks in der Metall-und Elektroindustrie unbeeindruckt. "Die IG Metall lässt sich durch juristische Nebelkerzen nicht abschrecken. Wir führen unsere ganztägigen Warnstreiks durch - jetzt erst recht", sagte der Erste Vorsitzende der Gewerkschaft, Jörg Hofmann, 

In den letzten Verhandlungen hätten sich die Arbeitgeber zudem "nur noch im Krebsgang bewegt", erklärte Hofmann. Eine Lösung könne es aber nur geben, "wenn die Arbeitgeber bei allen drei Themen nachlegen: beim Geld, beim Anspruch auf eine befristete Arbeitszeitverkürzung und beim Entgeltzuschuss für Beschäftigte in familiären oder beruflichen Belastungssituationen".

Die IG Metall zog eine zufriedene Bilanz der ersten Streiks. Die Produktion habe bundesweit in mehr als 80 Betrieben mit rund 68.000 Beschäftigten still gestanden, erklärte die Gewerkschaft. Die ganztägigen Arbeitsniederlegungen sollen in den kommenden Tagen fortgesetzt werden. Außerdem könnten schon in der kommenden Woche Urabstimmungen zu flächendeckenden Streiks folgen.

tko/dk (afp, dpa)