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Motassadeq verurteilt

Alexandra Frick19. August 2005

Das Hamburger Oberlandesgericht hat den als Terrorhelfer angeklagten Marokkaner Mounir El Motassadeq zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

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Sein Anwalt will erneut in die Revision gehenBild: AP

Das Gericht sprach Motassadeq am Freitag (19.8.2005) im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Sowohl in Deutschland als auch den USA war der Richterspruch mit Spannung erwartet worden. Nach 70 Verhandlungstagen und 112 Zeugenvernehmungen stellte der vorsitzende Richter Ernst-Rainer Schudt fest, dass El Motassadeq eine Beteiligung an den Anschlägen in den USA nicht nachgewiesen werden konnte.

Eingeweiht in Anschlagspläne

Die Anklage der Bundesstaatsanwaltschaft hatte auf Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen gelautet, sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Staatsanwälte waren davon überzeugt, dass Motassadeq in die Pläne der so genannten Hamburger Terrorzelle, die für die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon verantwortlich ist, eingeweiht war.

Motassadeq soll der Gruppe um Mohammed Atta, Marwan Alshehhi, Ziad Jarrah, Ramzi Binalshibh und Said Bahaji bei der Verschleierung der Anschlagspläne geholfen haben, indem er Finanz- und Mietangelegenheiten übernahm und ihnen Geld in die USA überwies. Der 31-jährige Motassadeq war 1993 zum Studium der Elektrotechnik nach Deutschland gekommen und hatte in Hamburg den späteren Todespiloten Atta kennen gelernt. Im Jahr 2000 soll er sich in einem Ausbildungslager der El-Kaida in Afghanistan aufgehalten haben.

Erfolgreiche Revision

Bereits im Februar 2003 war Motassadeq vom dritten Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht der angeklagten Punkte für schuldig befunden und zur Höchststrafe von 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Der Angeklagte hatte daraufhin beim Bundesgerichthof in Karlsruhe Revision eingelegt, da möglicherweise entlastende Aussagen des in den USA inhaftierten Cheflogistikers der Anschläge, Ramsi Binalshibh, für das Verfahren nicht freigegeben worden waren. Im März 2004 wurde daraufhin das Urteil gegen Motassadeq aufgehoben und das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung nach Hamburg zurück verwiesen.

Im zweiten Prozess gegen Motassadeq wurden nun bisher geheime Dokumente aus den USA vorgelegt. Nach Aussage der inhaftierten Terroristen Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed war Motassadeq aus Sicherheitsgründen nicht in die Anschlagspläne des 11. September eingeweiht worden. Die Bundesstaatsanwaltschaft stellte die Aussagekraft der Dokumente jedoch in Frage, da es sich nur um Zusammenfassungen und nicht den Wortlaut der Aussagen Binalshibhs handele, und nicht klar sei, unter welchen Bedingungen die Aussagen gemacht worden seien. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es nur logisch sei, dass Mitverschwörer von den Terroristen geschützt würden.

Anwalt kündigt erneute Revision an

Motassadeqs Rechtsanwalt Ladislav Anisic hatte dagegen gefordert, dass sein Mandant auf Grund der dünnen Beweislage freigesprochen werden müsse und beschrieb die Anklageschrift in seinem Plädoyer als "Trümmerhaufen". Er betonte, dass in einem Rechtsstaat nicht nach dem Grundsatz "Im Zweifel gegen den Angeklagten" gehandelt werden dürfe. "Wenn wir das hier aufgeben, weil es um den Terror von El-Kaida geht, dann hat Osama bin Laden gewonnen", fügte er hinzu. Er verwies auch mehrfach auf den Fall des Marokkaners Abdelghani Mzoudi, einen Freund Motassadeqs, der auch wegen Beihilfe zu den Anschlägen angeklagt war und im Juni freigesprochen worden war. Für den Fall einer Verurteilung Motassadeqs hatte er bereits Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. Für die Staatsanwaltschaft hingegen wäre alles andere als eine Verurteilung im Sinne der Anklage eine Niederlage gewesen.