1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Terrorprozess

5. Januar 2007

Das Oberlandesgericht Hamburg hat Mounir El Motassadeq am Montag wegen seiner Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001 im dritten Anlauf zur Höchststrafe verurteilt.

https://p.dw.com/p/9eaz
Mounir el Motassadeq im Gerichtsaal in Hamburg (Quelle: AP)
Mounir el Motassadeq im Gerichtsaal in HamburgBild: AP

Der Marokkaner Mounir El Motassadeq soll nach dem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für 15 Jahre ins Gefängnis. Die OLG-Richter folgten am Montag (8.1.07) dem Antrag der Bundesanwaltschaft. "Der Angeklagte hat mitgeholfen, 246 Menschen zu ermorden", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Beckmann unter Bezug auf die Opfer in den Flugzeugen der Attentäter. Das Urteil in dem auf fünf Tage terminierten Prozess fiel bereits am zweiten Verhandlungstag.

El Motassadeq hat Todespilot Atta (Foto) unterstützt
Motassadeq hat nach Ansicht des Gerichts den Todespiloten Atta (Foto) unterstütztBild: AP

Das OLG musste in dem Verfahren gegen Motassadeq, der ein Freund der Hamburger Todespiloten um Mohammed Atta war, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom November nur noch die Höhe der Strafe festlegen.

Angeklagter hält sich für unschuldig

Eine Revision ist möglich. Motassadeqs Verteidiger Udo Jacob kündigte einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens an: "Der wird mit Sicherheit kommen."

Bundesanwalt Walter Hemberger forderte in seinem Plädoyer zum
dritten Mal die Höchststrafe für den Angeklagten. Motassadeq habe für die Anschläge des 11. September 2001 "eine wichtige, aber keine entscheidende Rolle gespielt". Dafür könne es nur eine Strafe geben.

Beide Verteidiger stellten keinen konkreten Antrag. Motassadeq selbst beteuerte im Schlusswort noch einmal seine Unschuld. "Es gab keine terroristische Vereinigung in Hamburg", sagte er.

Der BGH befand den 32-jährigen Motassadeq im November
rechtskräftig der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen sowie der
Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für schuldig. Es verschärfte damit einen früheren Richterspruch des OLG. Das Hamburger Gericht hatte den Marokkaner im August 2005 lediglich zu sieben Jahren Haft verurteilt, da es nur die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung als erwiesen ansah.

Schon der dritte Prozess

Der BGH hatte bereits das Urteil aus dem ersten Prozess gegen den Marokkaner kassiert. Anfang 2003 war Motassadeq vom OLG zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Der Prozess war am Montag wegen zahlreicher Anträge der
Verteidigung nur schleppend vorangekommen. Nachdem die Richter eine Aussetzung des Verfahrens mehrfach abgelehnt hatten, stellte Verteidiger Jacob einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Er warf den Richtern vor, "das Verfahren in höchster Eile abschließen zu wollen". Das Gericht lehnte den Befangenheitsantrag ab. (kas)