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Nachlässigkeit bei der Beweissicherung im Irak

Steffen Leidel6. November 2004

Laut Human Rights Watch sind im Irak wertvolle Beweisstücke für einen Prozess gegen Saddam Hussein verloren gegangen. Rechtsexperten halten das von den USA geschaffene Sondertribunal ohnehin für überfordert.

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Kinderschuhe aus einem MassengrabBild: 2003 Peter Bouckaert/Human Rights Watch

Die Vorwürfe der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) richten sich vor allem gegen die US-Armee. Sie habe nach ihrem Einmarsch im Irak im Frühjahr 2003 nichts für die Sicherung des Beweismaterials getan, das für Verfahren gegen den früheren irakischen Machthaber Saddam Hussein von großer Wichtigkeit sei. Die Organisation geht davon aus, dass irakische Regierungsbeamte im April 2003 Hunderttausende Dokumente zurückließen, in denen die kriminellen Praktiken des Saddam-Regimes detailliert protokolliert und beschrieben waren.

Zudem hätten US-Soldaten die Hinterbliebenen nicht daran gehindert, auf der Suche nach verschwundenen Angehörigen Massengräber zu öffnen und damit unbeabsichtigt wichtige "forensische" Beweise zu zerstören. Mehr als 250 Massengräber wurden im Irak bislang identifiziert, in denen Tausende Opfer des Saddam-Regimes verscharrt wurden. Unter den Leichen sollen sich allein 10.000 kurdische Männer befinden, die 1988 mit Giftgas umgebracht worden waren, sowie 30.000 Schiiten und Kurden, die während der Aufstände von 1991 niedergemetzelt worden waren.

Dokumente sind das "härteste Beweismittel"

"Angesichts dessen, was hier auf dem Spiel steht, ist das Ausmaß der Nachlässigkeiten alarmierend", sagte die Nahost-Direktorin Sarah Leah Whitson von HRW bei der Vorstellung des Berichts in Amman. Nach Ansicht der Organisation hat das "Versagen" der Besatzungsmacht USA bei der Sicherung von Massengräbern auch die Hoffnung von Familien zunichte gemacht, das Schicksal von Tausenden von vermissten Verwandten zu bestimmen, die während der Diktatur verschleppt wurden. HRW rief die irakische Übergangsregierung auf, eine aus irakischen und internationalen Mitgliedern bestehende Vermissten-Kommission einzurichten, die professionelle Exhumierungen durchführen sollen. Ein ähnliches Gremium solle die Verwaltung der Dokumente der ehemaligen Regierung übernehmen. "Der Dokumentenbeweis steht bei einem Prozess an erster Stelle. Unterlagen, deren Autentizität bewiesen ist, sind das härteste Beweismittel und können mehr wiegen als Zeugenaussagen", sagt der emeritierte Völkerrechtler und langjährige Präsident des Deutschen Roten Kreuzes Knut Ipsen zu DW-WORLD.

Ausweispapiere, gefunden in einem Massengrab bei Mosul
Ausweispapiere aus einem Massengrab bei der Stadt MossulBild: 2003 Eric Stover/Human Rights Watch

Saddam Hussein war im Dezember 2003 gefasst geworden. Ende Juni wurde er von den USA an die irakischen Behörden überstellt worden. Der ehemalige Präsident soll sich in sieben Punkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Für den Prozess gegen den Diktator und seine Schergen wurde ein Sondertribunal gebildet. "Das ist formal ein rein irakisches Gericht, wurde jedoch de facto von den USA eingesetzt", sagt Helmut Kreiker, vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Kurios ist außerdem, dass das Statut des Tribunals eine Kopie des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes ist, den die Bush-Regierung kategorische ablehnt.

Sondertribunal überfordert

Diesem Tribunal wird auch die Aufgabe der Beweissicherung zukommen. Wie in Artikel 18 seines Statuts festgelegt ist, soll ein Ermittlungsrichter entweder ex officio (von Amts wegen) Informationen beschaffen oder sich auf Quellen von Regierungsstellen oder Nichtregierungsorganisationen stützen. Viele Beobachter zweifeln, ob das Gericht, in dem nur Iraker sitzen, diese Aufgabe bewältigen kann. "Die USA haben der irakischen Regierung mit dem Saddam-Prozess eine sehr große Last auferlegt", glaubt Ipsen. Und der Strafexperte Kreiker begrüßt zwar grundsätzlich, dass die Iraker ihre Justiz selbst in die Hand nehmen sollen. "Doch die Frage ist, woher ausgebildete und unbefangene irakische Richter und Ermittler kommen sollen". Eine weitere Schwierigkeit liege darin, dass Arabisch einzige Verfahrenssprache sein soll, so Kreiker. Eine Beratung durch ausländische Experten werde somit erschwert.

Der Strafrechtsexperte favorisiert dagegen das Modell eines Mischstrafgerichts wie es in Sierra Leone eingerichtet wurde. "Hier wird ein Teil der Richter von der jeweiligen nationalen Justiz gestellt, der andere wird durch die Vereinten Nationen (UNO) ernannt", sagt Kreiker. Doch diese Option erscheint wenig wahrscheinlich, da den USA nach wie vor ein UN-Mandat für ihren Einsatz fehlt und die Bush-Administration bislang auch keine Absicht erkennen lässt, dies zu ändern.