1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Neues Bleiberecht beschlossen

10. Juli 2015

Tausende seit Jahren in Deutschland nur geduldete Ausländer können davon profitieren: Der Bundesrat winkt das umstrittene Gesetz durch, fordert aber auch weitere Verbesserungen, insbesondere für die Azubis.

https://p.dw.com/p/1FwKP
Afghanische Flüchtlingsfamilie in Deutschland (foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/F. von Erichsen

Der Bundesrat stimmte den Änderungen beim Bleiberecht für lange in Deutschland lebende Ausländer und beim Ausweisungsrecht zu. Das von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgelegte Gesetzespaket sieht vor, gut integrierten Ausländern, die seit langem nur mit einer Duldung in der Bundesrepublik leben, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu geben. Darüber könnten sich bis zu 30.000 Menschen freuen, die nach dem bisher geltenden Stichtag eingereist waren und daher kein Bleiberecht bekommen hatten. Dieser Stichtag wird abgeschafft.

Die Bundesländer bemängelten in einer Entschließung allerdings, dass in dem Gesetz kein Aufenthaltsrecht für jugendliche Flüchtlinge enthalten ist, die einen Ausbildungsplatz haben. Dies war eine zentrale Forderung der Länder, der das Bundesinnenministerium nicht nachgekommen ist. Das Gesetz stellt nur die derzeitige Rechtslage klar, nach der eine Duldung möglich ist. Sie muss aber jährlich verlängert werden und liegt zunächst im Ermessen der Behörde.

"Einladende und abweisende Botschaften"

Zum Beispiel die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt von den Grünen nannte die Regelung denn auch "halbherzig". Ein Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung würde Arbeitgebern und Auszubildenden Sicherheit geben und wäre zudem gut für die Integration, sagte Alt. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), entgegnete, eine Duldung habe gegenüber einem Aufenthaltstitel keine Nachteile. Sie gebe Rechtssicherheit, ohne "zusätzliche Sog-Faktoren" zu schaffen. Das Gesetz habe eine "einladende Botschaft" für gut integrierte Flüchtlinge und eine "abweisende" für nicht schutzbedürftige Asylsuchende.

Auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer dringt indes weiter auf Verbesserungen beim Aufenthaltsstatus von jungen Flüchtlingen. "Während der gesamten Laufzeit der Ausbildung sollte man sie nicht abschieben dürfen", sagte er der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Die Regelung sollte nach seinen Vorstellungen auch für diejenigen gelten, die nach abgeschlossener Lehre vom Betrieb übernommen würden. Allen anderen "sollten wir zumindest ein Jahr Zeit geben, sich einen Job zu suchen", so der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Schärfere Regeln und "Abschiebegewahrsam"

Das vom Bundesrat gebilligte Gesetzespaket ändert außerdem Regeln der Ausweisung und Abschiebung, um das Zurückschicken von Ausländern, die keine Bleibeperspektive haben, besser durchsetzen zu können. Unter anderem wird ein neuer Abschiebegewahrsam eingeführt, der für eine Dauer von bis zu vier Tagen vom Richter angeordnet werden kann, wenn sich ein Ausländer "schuldhaft" der Ausweisung entzogen hat.

Die Länder forderten noch einmal, nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu nehmen und plädierten für die Einführung milderer Mittel, beispielsweise das Stellen einer Kaution. Flüchtlingsorganisationen wie etwa Pro Asyl bekräftigten ihre Kritik an dem Gesetz, vor allem an der Abschiebehaft.

Zudem werden durch das neue Gesetz Wiedereinreisesperren eingeführt, die vor allem auf Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsländern zielen. Dazu zählen einige Balkanstaaten, aus denen viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Umstritten am Gesetz ist vor allem die neu eingeführte Definition von Fluchtgründen, die eine Inhaftierung von Flüchtlingen rechtfertigen.

SC/sti (epd, afp, dpa)