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Ebadi rügt Menschenrechtslage im Iran

10. Dezember 2013

Die iranische Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi ist enttäuscht über die Entwicklung der Menschenrechte in ihrer Heimat. Keine ihrer Erwartungen sei erfüllt, sagte sie zum Internationalen Tag der Menschenrechte.

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Die Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

"Leider hat sich die Menschenrechtssituation in den vergangenen zehn Jahren im Iran ständig verschlechtert", sagte Shirin Ebadi der Deutschen Welle. "Schlimmer noch: In einigen Bereichen ist das Land rückschrittlicher als zuvor." Seit August dieses Jahres ist Hassan Rohani Präsident des Iran. Er löste Mahmud Ahmadinedschad nach rund acht Jahren an der Regierungsspitze ab.

Als ein aktuelles Beispiel für die Verschlechterung der Menschenrechtssituation nannte Ebadi die Quotenregelung bei der Zulassung zur Universität. Diese benachteilige Frauen. An die Regierung in Teheran richtete Ebadi die Forderung, politische Gefangene "in naher Zukunft" freizulassen.

Nach der Einigung im Streit um das iranische Atomprogramm hoffe sie auf eine vollständige Aufhebung der Sanktionen gegen den Iran, damit die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf die Lage der Menschenrechte gelenkt werde. Die Juristin Ebadi hatte vor zehn Jahren als erste muslimische Frau den Friedensnobelpreis erhalten. Seit 2009 lebt sie im Exil.

Tag der Menschenrechte

An diesem Dienstag wird weltweit der Tag der Menschenrechte begangen. Er erinnert an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der UN-Vollversammlung in Paris verabschiedet wurde. Das Dokument ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber international Normen für unveräußerliche Grundrechte und Freiheiten. Dazu gehören das Recht auf Leben, auf Glaubens-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Schutz vor Folter, willkürlicher Haft und Diskriminierung.

Auch wirtschaftliche Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, Nahrung und Wohnung sind in der Erklärung enthalten. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", heißt es in dem Dokument, das unter dem Schock des Nazi-Terrors und des Zweiten Weltkriegs entstanden war. Menschenrechte sind im Grundgesetz der Bundesrepublik und in den Verfassungen vieler Staaten verankert.

Die in der Allgemeinen Erklärung formulierten Rechte wurden auch durch internationale Konventionen verbindlich. Völkerrechtliche Abkommen gibt es etwa zu Kinderschutz, Folterverbot und Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse oder Geschlecht. Grundlegend sind der Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, denen jeweils rund 150 Staaten beitraten.

kle/gri (kna, epd, dpa, dw.de)