Papst Johannes Paul II. wird seliggesprochen
14. Januar 2011Am Sonntag nach Ostern, dem 1. Mai ist es soweit. Dann werde der verstorbene Papst Johannes Paul II. seliggesprochen, teilte der Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Kardinal Angelo Amato, am Freitag (14.01.2011) in Rom mit. Der Nachfolger des polnischen Papstes, Benedikt XVI., habe dem Dekret persönlich zugestimmt. Johannes Paul II., der mit bürgerlichem Namen Karol Wojtyla hieß, war von 1978 bis 2005 Oberhaut der katholischen Kirche.
Vatikan-Sprecher Federico Lombardi sagte, Benedikt selbst werde die Feier leiten. Ausschlaggebend für die Seligsprechung in Rekordzeit war eine angebliche Wunderheilung, die das polnische Kirchenoberhaupt der Katholiken erwirkt haben soll. Es handelt sich dabei um die Genesung der französischen Ordensschwester Marie Simon-Pierre. Sie soll plötzlich von der Parkinson-Krankheit geheilt worden sein, nachdem sie Johannes Paul in den Monaten nach dessen Tod in Gebeten um Hilfe angefleht hatte. Johannes Paul litt ebenfalls an Parkinson.
Erst selig - dann heilig
Bei der Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch das Urteil des Papstes fest, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese als Vorbild und als Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen. Erst dann darf die betreffende Person offiziell weltweit verehrt werden.
Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu werden Informationen über Leben und Sterben der betreffenden Person gesammelt. Außerdem muss ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit sowie den "Ruf der Heiligkeit" nachgewiesen werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen zugeleitet. Diese prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. Das Kirchenrecht schreibt normalerweise eine Fünfjahresfrist zwischen dem Tod und dem Auftakt des Seligsprechungsverfahrens vor.
"Alle Schritte wurden befolgt"
Viele Katholiken hatten bereits während der Trauerfeier für den beliebten Pontifex auf eine schnelle Heiligsprechung gedrängt. Benedikt XVI. erhörte den Ruf "Santo subito" (etwa: "Heilig plötzlich") und leitete nach nur knapp drei Monaten den Prozess der Seligsprechung, also der Stufe vor der Heiligkeit ein.
Der Seligsprechungsprozess sei zwar beschleunigt worden, doch habe man an der Prozedur keine Abstriche gemacht, sagte Amato dem Kirchensender Radio Vatikan. "Der Fall ist wie alle anderen auch abgewickelt worden, wir haben alle vorgesehenen Schritte befolgt." Das Verfahren war ins Stocken geraten, als Zweifel an der Heilung der französischen Ordensfrau aufkamen. Die zuständige Medizinerkommission rollte den Seligsprechungsprozess daraufhin neu auf, um das Wunder schließlich zu bestätigen.
Die Polnische Bischofskonferenz reagierte erfreut auf die Bekanntgabe der Seligsprechung. Episkopatssprecher Jozef Kloch sagte in Warschau, mit dem Schritt sei die "Hoffnung auf die erneute Erinnerung an seine Lehre" verbunden. Mehrere TV- und Radiosender unterbrachen ihr Programm und schalteten live nach Rom, um über die bevorstehende Seligsprechung zu berichten.
Ähnlich schnell wie Papst Johannes Paul war nur Mutter Teresa seliggesprochen worden: Zwischen ihrem Tod und der Aufnahme in den Kreis der Seligen lagen auch nur sechs Jahre.
Autor: Martin Muno (dpa, rtr, kna)
Redaktion: Dirk Eckert