Chinesischer Bürgerrechtler Zhai verurteilt
2. August 2016Das Volksgericht in der nordchinesischen Stadt Tianjin bei Peking brauchte an diesem Dienstag nicht lange, um zu seiner Entscheidung zu kommen: In der ersten auch öffentlich bekanntgewordenen Verhandlung des monatelangen Verfahrens verurteilten die Richter den angesehenen Bürgerrechtsaktivisten Zhai Yanmin wegen "Untergrabung der Staatsgewalt" zu drei Jahren Gefängnis, setzten ihm allerdings zugleich eine vierjährige Bewährungsfrist, wie die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtete.
Ein Jahr nach Beginn der Verfolgungswelle gegen Menschenrechtsanwälte und Dissidenten fiel damit das erste Urteil. Zhai werde auf freien Fuß gesetzt, bleibe aber vermutlich unter verschärfter Überwachung, hieß es in ersten Reaktionen von Anwälten.
Der 55-jährige Zhai Yanmin habe sich mit den beiden Anwälten Zhou Shifeng und Li Heping sowie dem Aktivisten Hu Shigen "verschworen", hieß es in Tianjin zur Urteilsbegründung. Gemeinsam hätten sie eine "systematische Ideologie" entwickelt und Schritte zu ihrer Durchsetzung vorbereitet. Damit seien die "staatliche Sicherheit und die soziale Stabilität" gefährdet worden. Der Angeklagte sei geständig und wolle keine Berufung einlegen, schrieb die Staatsagentur. Auf den ersten Prozess sollen noch diese Woche drei weitere folgen.
Die Angeklagten gehören zu mehr als 300 Anwälten, Kanzleimitarbeitern, Aktivisten und Angehörigen, die seit Juli vergangenen Jahres Repressionen ausgesetzt sind. Knapp zwei Dutzend seien noch immer in Haft, berichtete die Hongkonger Interessengruppe chinesischer Menschenrechtsanwälte (CHRLCG). Menschenrechtsorganisationen verurteilten das Vorgehen und forderten die sofortige Freilassung aller Inhaftierten. Auch wurde beklagt, dass Anwälte und Angehörige nicht rechtzeitig über den bevorstehenden Gerichtstermin informiert worden seien.
Bürgerrechtsorganisationen wie zum Beispiel auch die Gruppe "China Human Rights Defenders" (CHRD) kritisierten eine "zunehmende Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern unter dem Vorwand einer sogenannten Gefahr für die nationale Sicherheit".
SC/cr (rtre, dpa, APE)